Naturschutz im Spannungsfeld zwischen EU-Gesetzgebung und Praxis
Die Bundesverfassung überlässt den Ländern die Zuständigkeit für den Naturschutz, da die landschaftlichen Unterschiede zwischen den Bundesländern erheblich sind. Die EU hingegen setzt einheitliche Normen, die regionalen Unterschieden wenig Rechnung tragen. Das nördliche Deutschland oder die Niederlande sollten naturschutzrechtlich nicht gleich wie unser alpines Österreich oder das südliche Italien geregelt…
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