Doppelstaatsbürgerschaften werden weiter geprüft

Im vergangenen Jahr sind nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März Wählerverzeichnisse mit tausenden Namen von möglichen illegalen Doppelstaatsbürgerschaften aufgetaucht. Die Personen, die auf der Liste aufscheinen, waren beim Referendum wahlberechtigt und müssen daher im Besitz der türkischen Staatsbürgerschaft sein. Die zuständigen Landesregierungen in den Bundesländern prüfen nun, ob diese Personen gleichzeitig auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. In Österreich sind Doppelstaatsbürgerschaften nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Allein in Oberösterreich werden derzeit 4.000 Personen anhand des zentralen Melderegisters überprüft. Politisch verantwortlich ist hier Sicherheitslandesrat Elmar Podgorschek (FPÖ). Bisher wurden sechs Bescheide einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft zugestellt, die dazu dienen, den Verfahrensablauf zu überprüfen. „Den Betroffenen steht eine Berufung vor dem Landesverwaltungsgericht zu. In den kommenden Monaten werden die restlichen Fälle dann abgewickelt“, so Landesrat Podgorschek. „In Oberösterreich werden wir sehr genau darauf achten, dass illegale Doppelstaatsbürgerschaften abgestellt werden.“