Mystery Shopping zeigt: Jugendschutz klappt

Seit dem Jahr 2013 führt das Land Oberösterreich Testkäufe durch, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu kontrollieren. Konkret geht es um die Bestimmungen des oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes in Sachen Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche.

„Wir wollen mit diesen Mystery-Shopping-Aktionen die Verkaufsstellen sensibilisieren, die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren einzuhalten. Es soll ein neues Bewusstsein geschaffen werden, dass die Frage nach dem Alter und die Kontrolle des Ausweises durch das Verkaufspersonal zur Norm werden“, erklärt Sicherheitslandesrat Elmar Podgorschek (FPÖ). Weiters sollen aber auch Jugendliche und Eltern sowie die Öffentlichkeit auf den Jugendschutz zum Thema Alkohol sensibilisiert werden.

Im ersten Halbjahr 2017 wurden in ganz Oberösterreich 621 Testkäufe im Lebensmittel-Einzelhandel, in Tankstellenshops und Gastronomiebetrieben durchgeführt. Bei 99,7 Prozent der Testkäufe – durchgeführt mit Minderjährigen – wurde versucht, gebrannten Alkohol als 0,7 Liter-Flasche bzw. als Mix-Getränk zu erwerben, andernfalls ein Päckchen Zigaretten. In der Gastronomie gabe es in 76,3 Prozent der Testkäufe keine Abgabe, in Tankstellenshops in 85,6 Prozent und im Lebensmitteleinzelhandel in 86,6 Prozent. Insgesamt erhielten die Testkäufer in 84,9 Prozent nicht das von ihnen gewünschte Produkt.

„Ganz klar erkennbar ist, dass durch die konsequente Kontrolle mittels Testkäufen das Bewusstsein der Verkaufsmitarbeiter und Servicekräfte für den Jugendschutz im Laufe der Jahre deutlich zugenommen hat. Die Zahlen bei der Abgabe sind rückläufig und hat sich sowohl im Einzelhandel, bei den Tankstellen-Shops und in der Gastronomie verbessert. Es zeigt sich jedoch, dass vor allem im Bereich der Gastronomie weiterhin Aufklärungs- und Schulungsbedarf besteht“, ist für Podgorschek Ziel, den Jugendschutz zu verbessern. „Dennoch kommt es immer noch zu Fällen, wo ohne Ausweiskontrolle oder Frage nach dem Alter, gebrannter Alkohol oder Tabakwaren an unter 16-Jährige ausgehändigt werden.“