Österreich ist seit Manfred Haimbuchner das Wohnbauressort übernommen hat, unangefochtener Spitzenreiter bei der Schaffung von leistbarem Wohnraum und bietet einzigartige Förderungen. Aber es ist in den letzten Jahrzehnten nicht nur kontinuierlich Wohnraum entstanden, sondern auch die Mieten sind dank konsequenter freiheitlicher Wohnbaupolitik unter den Bundesdurchschnitt gesunken. Durch die von der Bunderegierung mitverschuldete Teuerung, sind diese Errungenschaften in Gefahr. Wir steuern mit unseren Förderungen und Unterstützungsleistungen gegen, wo wir können.
Alle Förderungen rund ums Wohnen sind unter www.wohnfuehlland.at zu finden.

Voraussetzungen:

  • Familienbeihilfe für mind. 1 Kind
  • Hauptwohnsitz in OÖ
  • von ausländischen Staatsbürgern ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels erforderlich

Zeitpunkt des Antrages:
jederzeit, ab der Geburt des 1. Kindes

Höhe:
zahlreiche Vergünstigungen im Freizeitbereich, in der Gastronomie und Hotellerie und bei Dienstleistungsbetrieben

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.: 073217720-18771
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

Besitz der OÖ Familienkarte

Zeitpunkt des Antrages:
Nach Beantragung der OÖ Familienkarte automatisch zur Geburt des Kindes, zum 3.,6. und 10.Lebensiahr

Höhe:
20,- Euro zur Geburt, zum 3.,6. und 10. Lebensjahr

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.: 073217720-11181
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

  • Gemeinsamer Hauptwohnsitz in OÖ
  • Familienbeihilfe
  • Österreichische Staatsbürger bzw. EU-Bürger

Zeitpunkt des Antrages:
spätestens bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres der Mehrlinge

Höhe:
Zwillinge: 550,- Euro + 100,- Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas
Für jeden weiteren Mehrling: je 550,- Euro + je 100,- Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst Caritas“

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

  • Für das Kind muss eine mindestens zweimonatige Betreuungszeit vor dem erstmaligen Eintritt in eine beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung vorliegen
  • Hauptwohnsitz in OÖ
  • Österreichische Staatsbürger bzw. EU-Bürger

Zeitpunkt des Antrages:
Anträge können ab Vollendung des 3. Lebensjahres gestellt werden

Höhe:
Der KBB beträgt jährlich 960,- bzw. 80,- Euro pro Monat/Kind

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at

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