Unterstützung gegen die Teuerung: Diese Förderungen gibt es bereits
Die FPÖ Oberösterreich bietet als Serviceleistung eine Übersicht über die verschiedenen Förderungen und Unterstützungsleistungen, die es sowohl vom Land Oberösterreich als auch von der Bundesebene gibt. Wir wollen damit Betroffenen die Suche nach Entlastungsmöglichkeiten vereinfachen.
Österreich ist seit Manfred Haimbuchner das Wohnbauressort übernommen hat, unangefochtener Spitzenreiter bei der Schaffung von leistbarem Wohnraum und bietet einzigartige Förderungen. Aber es ist in den letzten Jahrzehnten nicht nur kontinuierlich Wohnraum entstanden, sondern auch die Mieten sind dank konsequenter freiheitlicher Wohnbaupolitik unter den Bundesdurchschnitt gesunken. Durch die von der Bunderegierung mitverschuldete Teuerung, sind diese Errungenschaften in Gefahr. Wir steuern mit unseren Förderungen und Unterstützungsleistungen gegen, wo wir können.
Alle Förderungen rund ums Wohnen sind unter www.wohnfuehlland.at zu finden.
Voraussetzungen:
Familienbeihilfe für mind. 1 Kind
Hauptwohnsitz in OÖ
von ausländischen Staatsbürgern ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels erforderlich
Zeitpunkt des Antrages:
jederzeit, ab der Geburt des 1. Kindes
Höhe:
zahlreiche Vergünstigungen im Freizeitbereich, in der Gastronomie und Hotellerie und bei Dienstleistungsbetrieben
Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.: 073217720-18771
www.familienkarte.at
Voraussetzungen:
Gemeinsamer Hauptwohnsitz in OÖ
Familienbeihilfe
Österreichische Staatsbürger bzw. EU-Bürger
Zeitpunkt des Antrages:
spätestens bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres der Mehrlinge
Höhe:
Zwillinge: 550,- Euro + 100,- Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas
Für jeden weiteren Mehrling: je 550,- Euro + je 100,- Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst Caritas“
Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at
Voraussetzungen:
Für das Kind muss eine mindestens zweimonatige Betreuungszeit vor dem erstmaligen Eintritt in eine beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung vorliegen
Hauptwohnsitz in OÖ
Österreichische Staatsbürger bzw. EU-Bürger
Zeitpunkt des Antrages:
Anträge können ab Vollendung des 3. Lebensjahres gestellt werden
Höhe:
Der KBB beträgt jährlich 960,- bzw. 80,- Euro pro Monat/Kind
Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at
Voraussetzungen:
Besitz der OÖ Familienkarte
Kind muss in der OÖ Familienkarte eingetragen sein
Versicherungsschutz endet mit dem 1. Schultag
Zeitpunkt des Antrages:
automatisch mit Ausstellung der OÖ Familienkarte
Höhe:
alle Leistungen finden Sie auf www.familienkarte.at
Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at
Voraussetzungen:
termingerechte Durchführung aller im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen (inkl. lmpfungen)
Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolle (letztes Kindergartenjahr bzw. ab 6.Geburtstag) und eines kariesfreien Gebisses (ab 9. Geburtstag)
Hauptwohnsitz in OÖ
termingerechte Antragstellung
Zeitpunkt des Antrages:
innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2.,6. und 9. Lebensjahres
Höhe:
gesamt 405,- Euro, dieser Betrag wird in drei Raten zu je 135,- Euro ausbezahlt, nach Vollendung des 2.,5. und 8. Lebensjahres
Antragstelle:
Abt. Gesundheit des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.:0732-7720-14910
Voraussetzungen:
Aufenthalt in oö. Krankenhaus (ausgenommen private Krankenanstalten und Unfallkrankenhaus Linz)
Zeitpunkt des Antrages:
direkte Abrechnung der Krankenanstalten mit dem Land OÖ
Höhe:
Kosten für die Begleitperson des Kindes im Krankenhaus (ausgenommen Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Tag)
Antragstelle:
Abt. Gesundheit des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.:0732-7720-14910
Voraussetzungen:
Kind im Pflichtschulalter, Besuch einer Schule
Hauptwohnsitz in Oberösterreich
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
Einkommensobergrenzen dürfen nicht überschritten werden
Fördergrenzen:
| Monatlich (Jahreszwölftel netto) | Jahresnettoeinkommen | |
|---|---|---|
| Alleinerziehend + 1 Kind | 1.900,- Euro | 22.800,- Euro |
| Alleinerziehend + 2 Kinder | 2.400,- Euro | 28.800,- Euro |
| für jedes weitere Kind | 500,- Euro | 6.000,- Euro |
| Eltern + 1 Kind | 2.300,- Euro | 27.600,- Euro |
| Eltern + 2 Kinder | 2.800,- Euro | 33.600,- Euro |
| für jedes weitere Kind | 500,- Euro | 6.000,- Euro |
Zeitpunkt des Antrages:
jederzeit
Höhe:
Die Förderung wird pro Kind im Schuljahr 2022/23 auf Antrag einmalig in Höhe von 150,- Euro gewährt.
Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at
Voraussetzungen:
- Besuch einer Pflichtschule (VS, NMS, PTS) und landw. Fachschule
- Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- Bestätigung über die Teilnahme an einer 4tägigen Schulveranstaltung für ein Kind oder an mehrtägigen Schulveranstaltungen für mehrere Kinder, mit mind. einer auswärtigen Nächtigung
- Hauptwohnsitz in OÖ
Zeitpunkt des Antrages:
bis spätestens 3 Monate (31.10.) nach Ende des laufenden Schuljahres
Höhe:
zwischen 50,- und 125,- Euro je nach Dauer der Schulveranstaltung
im Schuljahr 2022/2023: doppelter Förderbetrag + 100 Euro Zuschuss Skiausrüstung (Voraussetzung: mind. 4tägiger Skikurs)
Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at
Voraussetzungen:
- Wintersportwoche findet in einem oö. Skigebiet statt
- Mindestausmaß von 4 aufeinanderfolgenden Schultagen (ganztägig)
Zeitpunkt des Antrages:
- bis spätestens 2 Wochen vor Antritt der Wintersportwoche
- Antrag ist von den Schulen zu stellen
Höhe:
Gutschein für Liftkarte für die Dauer des Schulskikurses
Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at
