EU-Gebäuderichtlinie – Zwangssanierungen auf Kosten der Wirtschaft

Im Rahmen des europäischen „Green Deals“, der darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030, um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken, wurden in den letzten Jahren eine beträchtliche Anzahl an europäischen legislativen Maßnahmen in Form von Richtlinien und Verordnungen erlassen. Gerade die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), im Allgemeinen als Gebäuderichtlinie bezeichnet, wird spürbare Auswirkungen auf den privaten, Wohn- und Nichtwohngebäudesektor haben. Ziel der Richtlinie ist es, den Gebäudesektor in der EU bis 2050 CO2-neutral zu gestalten. Auf Basis dieser Vorgaben definiert die Gebäuderichtlinie drei Schwerpunkte, um dieses Ziel zu erreichen:

  • Sanierungspflicht für konditionierte Nichtwohngebäude

Die Gebäuderichtlinie gibt vor, dass die 16% der konditionierten Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die schlechtesten 26% der konditionierten Nichtwohngebäude bis 2033 saniert werden müssen.

  • Solaranlagenpflicht bei Neubauten und Bestandsgebäuden

Die Richtlinie enthält Vorgaben für solare Energie bei Neubauten und Renovierungen. Dabei müssen alle neu errichteten Gebäude „solarbereit“ sein. Ebenso müssen alle neuen Gebäude ab 2030 100% des Primärenergieverbrauchs durch Erneuerbare Energien decken. Daraus resultiert eine faktische Solaranlagenpflicht für Neubauten ab gewissen Schwellenwerten.

  • Verpflichtende Errichtung von Ladeinfrastruktur

Die Richtlinie verpflichtet Wohngebäude und Nichtwohngebäude unter gewissen Voraussetzungen zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur, die unter anderem die Errichtung von Ladepunkten, Leerverrohrungen oder Vorverkabelungen für die Errichtung von Ladepunkten umfasst.

  • Folgenabschätzung:

Durch die Vielzahl von notwendigen Adaptierungen in den Baugesetzen und auf Grund der Komplexität der Materie ist mit einer massiven verwaltungstechnischen Mehrbelastung für die zuständigen Baubehörden, insbesondere die Baubehörden I. Instanz (Bürgermeister oder Magistrat), zu rechnen. Auch bei den rechtsunterworfenen Anwendern ist sowohl im Bereich der Planung und Umsetzung von Projekten als auch in kostentechnischer Hinsicht mit einer spürbaren finanziellen Mehrbelastung zu rechnen.

Die Umsetzung der Gebäuderichtlinie wird laut Schätzung der EU-Kommission für die Mitgliedsstaaten bis 2030 275 Milliarden Euro jährlich kosten – in Summe über eine Billion Euro. Erste Schätzungen aus dem Lebensmittelhandel gehen von einer Erhöhung der Lebensmittelpreise um bis zu 0,25 Prozent aus, alleine um die Vorgaben im Bereich der Ladeinfrastruktur erfüllen zu können

„Die Gebäuderichtlinie wird neben zahlreichen Pflichten und einem Sanierungszwang wieder Bürokratie und Milliarden an Kosten für Gebäudeeigentümer verursachen, welche weder von der EU noch von den Nationalstaaten refundiert werden. Diese Belastungspolitik zieht sich wie ein roter Faden durch die Agenda des Green Deals und das auf Kosten unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Kehren wir zurück zur Vernunft. Wir stehen unserem Volk in der Schuld, nicht Brüssel“, so Dr. Haimbuchner.