Anonyme Sachverhaltsdarstellung zu laufendem Ausschreibungsverfahren entbehrt jeglicher Logik und jedweder Grundlage
Zur Berichterstattung der Oberösterreichischen Nachrichten vom 27. August 2026 unter dem Titel „Eine Anzeige macht die Vergabe des Chefpostens in der LAWOG noch heikler“ nimmt der Landesparteisekretär der FPÖ OÖ Landtagsabgeordneter Michael Gruber wie folgt Stellung: „Die Neubesetzung des Vorstandes in der Wohnbaugenossenschaft LAWOG folgt einem gesetzlich klar definierten Prozess und befindet sich aktuell im laufenden Vergabeverfahren. Eine anonyme Sachverhaltsdarstellung zu einer Postenbesetzung, die noch gar nicht stattgefunden hat, ist also ein offenkundiger Logikbruch. So offenkundig, dass man davon ausgehen kann, dass sich nach Sichtung der Anzeige auch in der Redaktion der Oberösterreichischen Nachrichten ein kognitives Störgefühl eingestellt haben müsste. Daran wiederum schließt die Frage an, warum besagter Logikbruch in der halbseitigen Berichterstattung der Oberösterreichischen Nachrichten sodann keinen Eingang gefunden hat.
Die naheliegendste Annahme wäre der Umstand, dass die faktengetreue Einordnung seitens der Redaktion der eigentlichen Intention des Artikels – den Frühstart in den Landtagswahlkampf 2027 – zuwidergelaufen wäre. Ich betone jedoch, dass es sich dabei nur um eine Annahme handelt und dem nicht so gewesen sein muss. Für die Oberösterreichischen Nachrichten gilt selbstverständlich die Unfähigkeitsvermutung.“
