Bund erzeugt weiter Chaos bei der Renaturierungsverordnung

Haimbuchner kritisiert widersprüchlichen EU-Kurs und Alleingang des Bundes

Unter einer ÖVP-geführten Bundesregierung stimmte Österreich im Juni 2024 im Rat der Europäischen Union durch die damalige grüne Umweltministerin Leonore Gewessler der Wiederherstellungsverordnung zu. Damit wurde die Verordnung zu geltendem EU-Recht, das nun umzusetzen ist. Bis zum 1. September musste Österreich wesentliche Grundlagen für seinen nationalen Wiederherstellungsplan nach Brüssel melden – Ausgangsdaten, die maßgeblich bestimmen, welche Maßnahmen Österreich künftig zu setzen hat.

Weil diese Frage vor allem die Bundesländer betrifft, war dafür längst eine gemeinsame Arbeitsstruktur eingerichtet und ein fachlich belastbarer, gegenüber der EU-Kommission argumentierbarer Vorschlag erarbeitet worden. Kurz vor Abschluss dieses Prozesses legte der Bund jedoch einen eigenen Vorschlag vor und sorgte damit für erhebliche Verunsicherung in den Ländern.

Widersprüchliche EU-Vorgaben auf Kosten des Artenschutzes

Für Oberösterreichs LH-Stv. und Naturschutzreferenten Dr. Manfred Haimbuchner offenbart der Fall ein grundsätzliches Problem europäischer Umweltpolitik. Einerseits müssten von der EU vorgegebene Ausbauziele – etwa im Bereich erneuerbarer Energien – erfüllt werden, wobei Lebensräume und Artenschutz dabei eine untergeordnete Rolle spielten. Andererseits bestehe mit der Renaturierungsverordnung gleichzeitig die Aufgabe, genau diese Lebensräume zu schützen und wiederherzustellen – wofür in den kommenden Jahren allerdings kein Geld mehr vorgesehen sei, so Haimbuchner.

Entscheidend sei zudem, dass pauschale, vom Schreibtisch aus vorgegebene Ziele die erheblichen regionalen Unterschiede ignorierten – etwa zwischen alpinen Räumen und Küstenregionen oder zwischen traditionell gewachsener Landwirtschaft und großflächiger Agrarindustrie. Diese Unterschiede seien nicht nebensächlich, sondern entscheidend für die Verantwortung, die die Bundesländer zu tragen hätten. Die formulierten Ziele seien dabei nicht grundsätzlich falsch, so Haimbuchner – das Problem liege vielmehr darin, dass sie in der Praxis kaum oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen und den Steuerzahlern nicht vertretbaren Aufwand umzusetzen seien.

Kritik am Alleingang des Bundes

Der nun eingeschlagene Kurs berge das Risiko deutlich umfangreicherer Wiederherstellungsmaßnahmen sowie zusätzlicher Belastungen für die Länder. Es hätte einen vernünftigen und fachlich tragfähigen Kompromiss gegeben, der gemeinsam mit den Ländern erarbeitet worden sei – diesen habe die Bundes-ÖVP nun kurz vor Schluss über Bord geworfen und die Mehrheiten der Bundesländer ignoriert, so Haimbuchner.

Vor allem Fragen der Finanzierung, der Raumordnung und der Bürokratie würden künftig zu weiteren erheblichen Problemen führen. Ohne klare Finanzierung, regionale Flexibilität und realistische Vorgaben drohe aus einem Umweltprojekt ein kostspieliges Experiment zu werden, dessen Folgen am Ende Länder, Gemeinden und Bürger zu tragen hätten, so Haimbuchner abschließend.