Nach Angriff auf 13-Jährige: Dim fordert Senkung der Strafmündigkeit

Eine 13-Jährige soll in Oberösterreich an die Traun gelockt, gedemütigt, geschlagen und dabei gefilmt worden sein. Die mutmaßlichen Haupttäterinnen waren zum Tatzeitpunkt erst elf und zwölf Jahre alt und damit strafunmündig. FPÖ-Klubobmann Thomas Dim nimmt den Fall zum Anlass, erneut eine Senkung der Strafmündigkeit bei schweren vorsätzlichen Straftaten zu fordern.

Ein Fall von Jugendgewalt in Oberösterreich sorgt für Aufsehen. Wie die „Kronen Zeitung“ am 16. September berichtet, soll eine 13-Jährige unter dem Vorwand, gemeinsam schwimmen zu gehen, an die Traun gelockt worden sein. Am Ufer hätten bereits fünf minderjährige Burschen und zwei Mädchen gewartet. Einer der Burschen soll die folgenden Geschehnisse mit seinem Mobiltelefon gefilmt haben.  Den Berichten zufolge sollen die beiden Mädchen, damals elf und zwölf Jahre alt, die 13-Jährige zunächst gezwungen haben, sich hinzuknien und die Hände nach oben zu halten. Das Opfer sei aufgefordert worden, dreimal wie ein Hund zu bellen. Anschließend soll zunächst die Zwölfjährige zugeschlagen haben, danach auch die Elfjährige. Im weiteren Verlauf soll die 13-Jährige einen Kniestoß gegen den Kopf erhalten haben und zusammengesackt sein. Aufnahmen der Attacke wurden später in sozialen Medien veröffentlicht.

Verletzungen und Aufnahmen in sozialen Medien

Nach Angaben der Mutter war das Gesicht ihrer Tochter mehrere Tage geschwollen. Im Krankenhaus seien zudem schwere Rippenprellungen sowie ein angeknackster Daumen festgestellt worden. Besonders belastend sei für die Familie gewesen, dass die Aufnahmen anschließend im Internet verbreitet worden seien und einige der Beteiligten der 13-Jährigen persönlich bekannt gewesen sein sollen. Die Mutter berichtete gegenüber der „Krone“, sie habe nach dem Vorfall mehrere Nächte nicht schlafen können.

Die Mutter erstattete Anzeige. Rund drei Wochen später sei sie darüber informiert worden, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. Begründet wurde dies laut Berichterstattung damit, dass die Beschuldigten bei der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und daher strafrechtlich nicht belangbar seien. Auch gegen die beteiligten Burschen sei es laut den Berichten zu keiner strafrechtlichen Sanktion gekommen. Die jüngere der beiden mutmaßlichen Angreiferinnen soll sich später über WhatsApp bei dem Opfer gemeldet und um ein Treffen zur Entschuldigung gebeten haben. Die 13-Jährige habe darauf nicht reagiert. Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem österreichischen Jugendgerichtsgesetz gilt als unmündig, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. § 4 JGG bestimmt, dass Unmündige für mit Strafe bedrohte Handlungen strafrechtlich nicht bestraft werden können.

Dim: „Schockierendes Beispiel“

FPÖ-Klubobmann Thomas Dim reagiert auf den bekannt gewordenen Fall mit erneuten Forderungen nach einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen. In einer Reaktion bezeichnet er den Vorfall als Beispiel für ein aus seiner Sicht unzureichendes Vorgehen gegen schwere Jugendkriminalität. „Dieser Vorfall ist ein schockierendes Beispiel für das völlige Versagen unseres Staates bei Jugendkriminalität. Ein 13-jähriges Mädchen wird brutal gedemütigt und misshandelt, die Täter prahlen damit im Internet, und die Justiz zuckt mit den Achseln. Das ist eine Kapitulation des Rechtsstaates und ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer und dessen Familie“, erklärt Dim und erneuert damit die Forderung seiner Partei nach einer Senkung der Strafmündigkeit. Die FPÖ OÖ hat die Frage der Strafmündigkeit und den Umgang mit strafunmündigen Intensivtätern bereits mehrfach politisch thematisiert.

„Fatales Signal“

Besonders problematisch sei aus Sicht Dims, wenn schwere vorsätzliche Gewalttaten aufgrund des Alters der Beschuldigten keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

„Wir erleben eine zunehmende Verrohung, bei der Täter in dem Glauben handeln, dass ihnen ohnehin nichts passieren kann. Aktuell verliert unser Rechtsstaat aufgrund seiner Zahnlosigkeit jeden Respekt und jede Autorität“, kritisiert der FPÖ-Klubobmann.

Dabei gehe es seiner Forderung zufolge nicht darum, jedes Fehlverhalten eines Kindes mit dem Strafrecht zu verfolgen. Dim will vielmehr bei besonders schweren und vorsätzlich begangenen Straftaten eine Möglichkeit für rechtliche Konsequenzen schaffen. „Es geht dabei nicht um jedes geringfügige Vergehen eines unter 14-Jährigen, sondern darum, bei brutalen und vorsätzlichen Straftaten endlich eine wirksame rechtliche Handhabe zu haben. Was muss noch alles passieren, bis die Bundesregierung endlich handelt?“, so Dim.

Bereits in früheren Debatten hatte Dim betont, dass eine Änderung aus seiner Sicht nicht bedeuten solle, Zwölfjährige pauschal in Haft zu nehmen. In der politischen Diskussion in Oberösterreich werden einer Senkung des Strafmündigkeitsalters allerdings auch andere Ansätze gegenübergestellt. So haben etwa die Grünen argumentiert, dass präventive und zielgerichtete Maßnahmen wirkungsvoller seien als eine generelle Absenkung des Strafalters.

Forderung an die Bundesregierung

Der aktuelle Fall an der Traun verschärft damit erneut die Diskussion darüber, welche rechtlichen und sozialpolitischen Instrumente bei schweren Gewalttaten durch Kinder unter 14 Jahren zur Verfügung stehen sollen. Dim sieht dabei vor allem den Bundesgesetzgeber gefordert und richtet abschließend deutliche Worte an die Bundesregierung: „Dass die Politik trotz dieser erschreckenden Vorkommnisse weiterhin an den Problemen der Bevölkerung vorbeiregiert, ist unfassbar. Es ist höchste Zeit, dass der Schutz der Opfer endlich über den Schutz der Täter gestellt wird.“

Nach geltendem österreichischem Jugendstrafrecht bleibt die Grenze für die strafrechtliche Verantwortlichkeit derzeit bei 14 Jahren. Ob und in welcher Form diese Grenze verändert oder durch andere Maßnahmen für strafunmündige Gewalttäter ergänzt werden soll, ist damit weiterhin Gegenstand der politischen Auseinandersetzung.