Absurd: Führerschein-Schummler müssen keine Strafe zahlen

James Bond beim Führerschein: Manchmal wähnt man sich in einem Spionage-Triller in so mancher Fahrschule. Zahlreiche Führerscheinanwärter schummeln sich mit Mini-Kameras in der Kleidung versteckt und Micro-Hörgeräten im Ohr jährlich durch die Prüfung. Erstmals entdeckt wurden solche Schummeleien in unserem Bundesland im Jahr 2018. Allein im Vorjahr gab es mehr als 30 solcher Manipulationsversuche – Tendenz steigend! Nunmehr sorgt eine Entscheidung des obersten Gerichtshofs für Aufsehen: Schummler wurden in der Steiermark zu Strafen zwischen 880 und 2.640 Euro vom Bezirksgericht verurteilt. Der OGH hob diese Urteile auf – die Geldstrafen mussten zurückerstattet werden.

Die Schummel-Taktiken der Betrüger sind immer ausgefeilter. Und: dieses lukrative Geschäftsmodell ist für die Hintermänner höchst profitabel: Rund 2500 Euro und mehr werden berappt, um mit dem richtigen Einsagen der Antworten durch die Theorieprüfung gelenkt zu werden. „Wir sprechen hier von Mafia-Strukturen, die sich zunehmend etablierten. Das Equipment selbst wird immer ausgefeilter. Die Hörgeräte selbst sind so klein, dass sie mit Hilfe von Magneten im Ohr angebracht werden. Das macht es immer schwieriger die Schummler auf frischer Tat zu ertappen“, unterstreicht der Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

Bereits im vergangenen Jahr wandte sich Steinkellner an den Bund, um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Mit einem umfangreichen 10-Punkte Plan wurden Maßnahmen zur Vereitelung vorgeschlagen. Einer dieser Maßnahmen sah die Schaffung eines einschlägigen Betrugstatbestand für diese Art des Erschwindelns von Führerscheinen vor. Von Seiten des BMK sah man allerdings keine Veranlassung aktiv zu werden.  Der Vorfall in der Steiermark belegt nun einmal mehr, wie goldrichtig Landesrat Steinkellner mit seiner Forderung lag. Nachdem hier zahlreiche Prüflinge beim Schummeln erwischt wurden, scheiterte die Mission „Führerscheinschummelei“. Die Schummler/innen wurden vom Bezirksgericht zu Strafen zwischen 880 und 2.640 Euro verurteilt. Der oberste Gerichtshof allerdings hob diese Entscheidungen auf, weil kein einziger Paragraf aus dem Strafgesetzbuch anwendbar ist. Fazit: Die Geldstrafen mussten rückerstattet werden.

Für Steinkellner eine herbe Enttäuschung: „Der Hausverstand rebelliert gegen solch ein Ergebnis. Bereits vor einem Jahr sind wir mit Lösungsansätzen auf das zuständige Bundesministerium zugekommen und haben auf die Bildung entsprechender Gesetze für diese Führerscheinschummelei hingewiesen. Leider sind wir auf taube Ohren gestoßen. Es sollte im Interesse eines Staates sein, dass er vernünftige Regeln schafft, die von allen akzeptiert werden. Für jeden rechtschaffenden Österreicher ist ein solches Vorgehen absolut unverständlich. Die Gewinner sind mafiöse Vereinigungen, welche sich durch Schummelei bereichern. Weder werden unsere Straßen sicherer, noch wird in das Vertrauen des eigenen Volkes investiert.“