Bienen ab Juni 2019 im Wohngebiet erlaubt

Bienen sind Nutztiere. Sie bestäuben achtzig Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen. Obstbauern hätten ohne Bienen kaum etwas zu ernten – und wir kein Honigbrot. Bis dato war jedoch pauschal die Haltung von Nutztieren im Wohngebiet untersagt. Also galt dieses Verbot auch für Bienenstöcke im Garten. Laut FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr konnte nunmehr eine politische Einigung erzielt werden. Voraussichtlich ab Juni dieses Jahres können in Wohngebieten – unter Wahrung der Interessen von Nachbarn – bis zu drei Bienenstöcke gehalten werden.

Konkret soll durch Änderungen in der oberösterreichischen Bauordnung ermöglicht werden, dass man zumindest für den Eigenbedarf Honig in Wohngebieten produzieren kann. Die entsprechende Neuregelung soll laut Mahr Ende Mai im Landtag beschlossen werden und ab 1. Juni gelten.

Mit dieser Änderung, wonach nun bis zu drei Bienenstöcke gehalten werden dürfen, kann man in Zeiten des Insektenschwundes auch dem Rückgang der Bienenvölker entgegenwirken. „Ein Verbot für die Haltung von Nutztieren im Wohngebiet ist berechtigt, aber Bienen kann man doch nicht mit Schweinen gleichsetzen“, argumentiert Mahr.