Doppelstaatsbürger: Türken vor Gericht abgeblitzt

Nunmehr liegt zum ersten Mal eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts punkto türkischer Doppelstaatsbürgerschaften vor. Konkret sind zwei Türken, die ihre doppelte Staatsbürgerschaft (Anm: türkische und österreichische) behalten wollten, vor Gericht abgeblitzt und den Betroffenen wird nunmehr die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt. Ihre Beschwerde wurde abgewiesen, es besteht jedoch noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof sowie eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.

Konkret hatten die beiden aus der Türkei stammenden Personen 1999 die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten und mussten somit die türkische zurücklegen. Nach Überprüfung einer möglichen illegalen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürgerschaft hatte die Landesregierung den beiden Betroffenen einen Aberkennungsbescheid zugestellt. Denn beide hätten, so der Vorwurf, einen Antrag auf Wiederaufnahme in den türkischen Staatsverband gestellt. Damit wurden sie erneut zu türkischen Staatsbürgern, was jedoch mit dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden gewesen ist.

Das Landesverwaltungsgericht ließ die Argumente nicht gelten, wonach sie zwar im türkischen Generalkonsulat in Salzburg ein Schreiben unterzeichnet hätten, aber Inhalt und Auswirkungen nicht vollständig erfassten. Weiterer Inhalt der Beschwerde war zudem, dass sie stets als Österreicher aufgetreten waren und nur einen österreichischen Pass hätten. Laut Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes wird eine fremde Staatsbürgerschaft schon allein durch eine entsprechende Willenserklärung erlangt. Selbst wenn unverschuldet ein Irrtum über die Auswirkungen einer anderen Staatsbürgerschaft vorliege, ändere sich daran nichts. Beide Betroffenen gaben zudem an, ihnen sei auch ein türkischer Personalausweis ausgestellt worden.

Zur Vorgeschichte: Aufgeflogen waren die illegalen Doppelstaatsbürgerschaften während der letzten Präsidentenwahlen in der Türkei im Vorjahr, weil Türken mit österreichischem Pass plötzlich in türkischen Wählerverzeichnissen aufschienen, wonach sie für die Präsidentenwahl stimmberechtigt seien. Danach wurden von den heimischen Behörden die Wählerverzeichnisse durchforstet. Laut dem in Oberösterreich zuständigen Landesrat Elmar Podgorschek wurden auf einer übermittelten Liste von möglichen illegalen Doppelstaatsbürgerschaften 4.000 Verdachtsfälle herausgefiltert. Exemplarisch wurde nunmehr bei 70 Fällen ein Verfahren eingeleitet. Bei einigen Personen wurde bereits ein Aberkennungsbescheid ausgestellt, diese wurden zum Teil rechtskräftig. Derzeit sind 10 Verfahren beim Landesverwaltungsgericht anhängig.