Doppelstaatsbürgerschaften: Podgorschek sieht das VfGH-Urteil pragmatisch

Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften, wonach angebliche türkische Wählerevidenzlisten kein ausreichendes Beweismittel für die Aberkennung des österreichischen Passes seien, sieht der in Oberösterreich zuständige FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek pragmatisch: „Dieses Verzeichnis war lediglich ein Anhaltspunkt.“

In Oberösterreich wurden bisher 12 Pässe rechtskräftig entzogen. Bis dato wurden in etwa fünfzig Verfahren eröffnet. In allen Fällen hat man sich aber nicht allein auf die Liste verlassen. „Es müssen selbstverständlich zusätzliche Beweismittel aufgebracht werden“, betont Podgorschek.

Konkret gab es seit dem April 2017 eine Liste mit Namen von Personen mit mutmaßlich illegalen Doppelstaatsbürgerschaften. Daraus war zu schließen, dass Austro-Türken, die auch in ihrer ehemaligen Heimat wahlberechtigt sind, zwei Staatsbürgerschaften haben müssen, um auch in der Türkei zur Wahlurne zu gehen. Doppelstaatsbürgerschaften sind aber vom Gesetz her nur in Ausnahmefällen erlaubt. Der VfGH hat nach Klage eines Betroffenen entschieden, dass die Wählerevidenzliste kein Beweismittel ist. Trotz dieses Entscheids werden laut Podgorschek in Oberösterreich keine Fälle neu aufgerollt, „denn es habe andere konkrete Hinweise auf eine mögliche Staatsbürgerschaft gegeben“.