Geistig abnorme Rechtsbrecher nicht ohne Kontrolle entlassen!

FPÖ-Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher Michael Gruber kritisierte die Auswirkungen des neuen Gesetzes zum Massnahmenvollzug: „Eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher soll künftig erst bei Taten erfolgen, deren Strafdrohung drei Jahre – und nicht wie bislang ein Jahr – beträgt.“

Die Novelle führe dazu, dass nun ab September psychisch kranke Rechtsbrecher aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, da sie nach dem neuen Gesetz überhaupt nicht untergebracht worden wären. „Auflagen, Probezeiten oder irgendwelche Kontrollen sind nicht vorgesehen. Das stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“, so Gruber weiter.

Die Entlassenen sollten sich vielmehr selbstständig um ihre Versorgung und Medikation kümmern und Experten fürchten zudem einen Anstieg der Rückfallquote, informiert Gruber über die Pläne der Bundesregierung. „Das Gesetz muss daher dringend novelliert werden, um entsprechende Sicherungsmechanismen, wie etwa Kontrollen und Auflagen einzubringen. Was passieren kann, wenn man psychisch kranke Personen vorzeitig unkontrolliert entlässt, zeigt ein furchtbarer Kindermord in Frankreich, der gestern medial bekannt wurde. Ein 15-jähriger Sexualstraftäter wurde vorzeitig aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und ermordete zwei Wochen später ein 5-jähriges Mädchen und steckte den Leichnam in einen Müllbeutel“, so Gruber.