Unterstützung gegen die Teuerung: Diese Förderungen gibt es bereits

Die FPÖ Oberösterreich bietet als Serviceleistung eine Übersicht über die verschiedenen Förderungen und Unterstützungsleistungen, die es sowohl vom Land Oberösterreich als auch von der Bundesebene gibt. Wir wollen damit Betroffenen die Suche nach Entlastungsmöglichkeiten vereinfachen.

Österreich ist seit Manfred Haimbuchner das Wohnbauressort übernommen hat, unangefochtener Spitzenreiter bei der Schaffung von leistbarem Wohnraum und bietet einzigartige Förderungen. Aber es ist in den letzten Jahrzehnten nicht nur kontinuierlich Wohnraum entstanden, sondern auch die Mieten sind dank konsequenter freiheitlicher Wohnbaupolitik unter den Bundesdurchschnitt gesunken. Durch die von der Bunderegierung mitverschuldete Teuerung, sind diese Errungenschaften in Gefahr. Wir steuern mit unseren Förderungen und Unterstützungsleistungen gegen, wo wir können.
Alle Förderungen rund ums Wohnen sind unter www.wohnfuehlland.at zu finden.

Voraussetzungen:

Familienbeihilfe für mind. 1 Kind
Hauptwohnsitz in OÖ
von ausländischen Staatsbürgern ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels erforderlich

Zeitpunkt des Antrages:
jederzeit, ab der Geburt des 1. Kindes

Höhe:
zahlreiche Vergünstigungen im Freizeitbereich, in der Gastronomie und Hotellerie und bei Dienstleistungsbetrieben

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.: 073217720-18771
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

Gemeinsamer Hauptwohnsitz in OÖ
Familienbeihilfe
Österreichische Staatsbürger bzw. EU-Bürger

Zeitpunkt des Antrages:
spätestens bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres der Mehrlinge

Höhe:
Zwillinge: 550,- Euro + 100,- Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas
Für jeden weiteren Mehrling: je 550,- Euro + je 100,- Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst Caritas“

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

Für das Kind muss eine mindestens zweimonatige Betreuungszeit vor dem erstmaligen Eintritt in eine beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung vorliegen
Hauptwohnsitz in OÖ
Österreichische Staatsbürger bzw. EU-Bürger

Zeitpunkt des Antrages:
Anträge können ab Vollendung des 3. Lebensjahres gestellt werden

Höhe:
Der KBB beträgt jährlich 960,- bzw. 80,- Euro pro Monat/Kind

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

Besitz der OÖ Familienkarte
Kind muss in der OÖ Familienkarte eingetragen sein
Versicherungsschutz endet mit dem 1. Schultag

Zeitpunkt des Antrages:
automatisch mit Ausstellung der OÖ Familienkarte

Höhe:
alle Leistungen finden Sie auf www.familienkarte.at

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

termingerechte Durchführung aller im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen (inkl. lmpfungen)
Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolle (letztes Kindergartenjahr bzw. ab 6.Geburtstag) und eines kariesfreien Gebisses (ab 9. Geburtstag)
Hauptwohnsitz in OÖ
termingerechte Antragstellung

Zeitpunkt des Antrages:
innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2.,6. und 9. Lebensjahres

Höhe:
gesamt 405,- Euro, dieser Betrag wird in drei Raten zu je 135,- Euro ausbezahlt, nach Vollendung des 2.,5. und 8. Lebensjahres

Antragstelle:
Abt. Gesundheit des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.:0732-7720-14910

Voraussetzungen:

Aufenthalt in oö. Krankenhaus (ausgenommen private Krankenanstalten und Unfallkrankenhaus Linz)

Zeitpunkt des Antrages:
direkte Abrechnung der Krankenanstalten mit dem Land OÖ

Höhe:
Kosten für die Begleitperson des Kindes im Krankenhaus (ausgenommen Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Tag)

Antragstelle:
Abt. Gesundheit des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.:0732-7720-14910

 

Voraussetzungen:

Kind im Pflichtschulalter, Besuch einer Schule
Hauptwohnsitz in Oberösterreich
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
Einkommensobergrenzen dürfen nicht überschritten werden

Fördergrenzen:

 Monatlich (Jahreszwölftel netto)Jahresnettoeinkommen
Alleinerziehend + 1 Kind1.900,- Euro22.800,- Euro
Alleinerziehend + 2 Kinder2.400,- Euro28.800,- Euro
für jedes weitere Kind500,- Euro6.000,- Euro
Eltern + 1 Kind2.300,- Euro27.600,- Euro
Eltern + 2 Kinder2.800,- Euro33.600,- Euro
für jedes weitere Kind500,- Euro6.000,- Euro

Zeitpunkt des Antrages:
jederzeit

Höhe:
Die Förderung wird pro Kind im Schuljahr 2022/23 auf Antrag einmalig in Höhe von 150,- Euro gewährt.

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

  • Besuch einer Pflichtschule (VS, NMS, PTS) und landw. Fachschule
  • Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden
  • Bestätigung über die Teilnahme an einer 4tägigen Schulveranstaltung für ein Kind oder an mehrtägigen Schulveranstaltungen für mehrere Kinder, mit mind. einer auswärtigen Nächtigung
  • Hauptwohnsitz in OÖ

Zeitpunkt des Antrages:
bis spätestens 3 Monate (31.10.) nach Ende des laufenden Schuljahres

Höhe:
zwischen 50,- und 125,- Euro je nach Dauer der Schulveranstaltung
im Schuljahr 2022/2023: doppelter Förderbetrag + 100 Euro Zuschuss Skiausrüstung (Voraussetzung: mind. 4tägiger Skikurs)

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at

Voraussetzungen:

  • Wintersportwoche findet in einem oö. Skigebiet statt
  • Mindestausmaß von 4 aufeinanderfolgenden Schultagen (ganztägig)

Zeitpunkt des Antrages:

  • bis spätestens 2 Wochen vor Antritt der Wintersportwoche
  • Antrag ist von den Schulen zu stellen

Höhe:
Gutschein für Liftkarte für die Dauer des Schulskikurses

Antragstelle:
Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1,4021 Linz
Tel.:073217720-18772
www.familienkarte.at

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