Kriminalitätsstatistik 2022: Oberösterreich ist mittlerweile Hotspot von Ausländer-Gewalt

FPÖ OÖ für harte und selbstbewusste Migrationspolitik

Laut Daten der Kriminalitätsstatistik 2022 werden in Oberösterreich jeden Tag drei Straftaten von Asylwerbern begangen, 38 Prozent aller 45.664 Tatverdächtigen im Vorjahr waren Ausländer. In den Bezirken Urfahr- Umgebung gab es ein Plus von 51,6 Prozent bei ausländischen Tätern, in Rohrbach plus 50,9 Prozent und in Eferding ein Plus von 47, 8 Prozent. Bei den tatverdächtigen Syrern und Afghanen gab es jeweils einen Anstieg um ein Drittel. Für den Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber, belegen die Zahlen der Kriminalitätsstatistik 2022 das schwindende Sicherheitsgefühl der Bevölkerung: „Für uns ist klar bewiesen: Oberösterreich ist mittlerweile ein Hotspot von Ausländer-Gewalt.“

„Wer hier glaubt, die Situation im Griff zu haben, täuscht die Bevölkerung. Die Überrepräsentation der Ausländer in sämtlichen Bereichen der Kriminalitätsstatistik beweist einmal mehr die Notwendigkeit nach einer harten und selbstbewussten Migrationspolitik. Ein Schutzsuchender, der straffällig wird, hat bei uns sicher nichts verloren.“  Aus Sicht der FPÖ Oberösterreich sei es nötig, „endlich die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen, um Abschiebungen ohne Wenn und Aber durchführen zu können.“ Gruber sieht dabei auch die Notwendigkeit gegeben, über die derzeitige Auslegung gewisser Menschenrechte zu diskutieren. „Der Schutz der Heimat darf jedenfalls nicht unwichtiger sein als der Schutz von ausländischen Straftätern.“

Laut vorliegenden Daten wurden im abgelaufenen Jahr 1.748 Straftaten von Unter-14-Jährigen verübt – im Bundesländervergleich ist das der zweite Platz hinter Wien“, verweist der FPÖ-Sicherheitssprecher darauf, dass im Schnitt fünf Straftaten täglich von Strafunmündigen begangen werden. 37 Prozent der Unter-14-jährigen Straftäter sind Ausländer, dazu kommen noch zahlreiche Migranten mit bereits erhaltener Staatsbürgerschaft. „Das zeigt: Die Deliktsfähigkeit ab 14 Jahren muss endgültig auf den Prüfstand.“