LH-Stv. Dr. Haimbuchner: Onlinepetition „Deutsch am Pausenhof“ gestartet

LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner will Bundesminister Faßmann zum Umdenken bewegen

Deutsch soll Schulsprache sein. Das bedeutet, dass nicht nur im Unterricht (sog. „Unterrichtssprache Deutsch“), sondern auch in den Pausen und bei Schulveranstaltungen die deutsche Sprache verwendet werden muss (Prinzip „Schulsprache Deutsch“). „Für eine funktionierende Gesellschaft ist eine gemeinsame Sprache unverzichtbar. Als Landeshauptmann-Stellvertreter und Familienreferent des Landes Oberösterreich ist es mir daher ein besonderes Anliegen, die Vermittlung der deutschen Sprache im schulischen Alltag bestmöglich zu verwirklichen. Dafür ist vor allem das Prinzip ‚Schulsprache Deutsch‘ ein geeignetes Mittel“, verdeutlicht Manfred Haimbuchner. „Zu diesem Zweck habe ich nun eine Onlinepetition unter www.openpetition.eu/at/petition/online/deutsch-am-pausenhof gestartet, um an Bildungsminister Dr. Heinz Faßmann zu appellieren, diese Forderung umzusetzen. Ich würde mich über zahlreiche Unterstützung dieses Anliegens und meiner Petition sehr freuen!“, so Haimbuchner weiter.

Die Umsetzung dieser Maßnahme würde einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration, Leistungsförderung und Kommunikation darstellen. Hatten im Schuljahr 2009/2010 noch 19% der Pflichtschüler in Oberösterreich nicht Deutsch als Muttersprache, so sind es knapp zehn Jahre später bereits 28% (Quelle: Landesschulrat OÖ).  „Die aktuelle Gesetzeslage bietet keine Möglichkeit, die Verwendung der deutschen Sprache in den österreichischen Schulen verpflichtend vorzusehen. Dazu müssten Bundesgesetze angepasst werden“ begründet Haimbuchner die Petition an den Bildungsminister.

Dass die Umsetzung aus juristischer Sicht bedenkenlos möglich sei, zeige das Rechtsgutachten zweier unabhängiger Verfassungsrechts-Experten der Universität Innsbruck. Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler und Univ.-Doz. Mag. Dr. Markus Juranek, MSc haben in ihrem Gutachten umfassend dargelegt, dass der verpflichtenden Verankerung des Prinzips der Schulsprache Deutsch aus rechtlicher Perspektive nichts entgegensteht. Das Rechtsgutachten widerlegt insbesondere die Bedenken der grund- und somit verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Regelung.