Im Zuge einer mündlichen Anfrage wollte FPÖ-Klubobmann, Ing. Herwig Mahr vom zuständigen SPÖ-Landesrat Lindner Auskunft darüber, wie hoch die insgesamten Kosten für die Betreuung des mittlerweile 14-jährigen Serientäters waren. Zuvor hatte die FPÖ bereits aufgedeckt, dass für den amtsbekannten Dauertäter monatlich rund 17.000 Euro Steuergeld aufgewendet werden. Zur Erinnerung: Der Serientäter hat bis zu seinem 14. Geburtstag über 200 Strafanzeigen erhalten, unter anderem schwerer Raub. Derzeit sitzt er wegen schwerer Körperverletzung in U-Haft
„Seine Akte umfasst seit November 2022 über 200 Einträge, unter anderem schwerer Raub. Aufgrund der starren Strafmündigkeitsgrenzen waren den Sicherheitsorganen bis vor kurzem die Hände gebunden. Auch die kostspieligen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben nicht gefruchtet. Das System schreit regelrecht nach Verbesserung“, betont Mahr, der mit dieser Anfrage den Reformbedarf noch deutlicher aufzeigen möchte.
Bezahlte Auslandsaufenthalte: Kein Dementi
Erhielt der Problemjugendliche im Rahmen seiner Betreuung auch Aufenthalte im Ausland bezahlt? „Auch diese Frage blieb unbeantwortet“, so Mahr. Lindner stehe allerdings „voll und ganz hinter erlebnispädagogischen Möglichkeiten im In- und Ausland“. „Offenbar auch, wenn der Betroffene bis zum 14. Lebensjahr über 200 Einträge im Strafakt hat“, schüttelt Mahr den Kopf.
Strafmündigkeit runter? Auch hier schweigt SPÖ
„Das Faktum, dass bei gleichgearteten Fällen weiterhin die Handhabe für Behörden fehle, negiert LR Lindner immer noch“, so Mahr, der auf eine Umfrage verweist, wonach 97 Prozent der Befragten für strafrechtliche Konsequenzen bei strafunmündigen Serientätern plädieren. „Die Sozialpädagogik stößt bei diesen Jugendlichen an die Grenzen. Hier muss ein Weg gefunden werden, der ökonomisch und sinnvoll ist“, so Mahr. „Hier erwarten wir uns endlich ein Tätigwerden von LR Lindner.“
Mahr spart nicht mit Kritik an Lindner, der sich weigerte, die Gesamtkosten zu nennen, versteckt sich hinter einer Verschwiegenheitspflicht. „Diese Geringschätzung des Landtages wird eine weitere schriftliche Anfrage zu den Gesamtkosten zur Folge haben.“