6.338 Drogenlenker auf Österreichs Straßen erwischt

Seit 2016 wurden österreichweit fast 23.000 Lenker unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen, in Oberösterreich waren es 4.930. In Oberösterreich wird mit einem engmaschigen Kontrollsystem jeder vierte Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen. Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner: „Egal, welche Art der Beeinträchtigung vorliegt: die aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Rausch und Suchtmittel ist brandgefährlich.“

Oberösterreich verzeichne jährlich einen Zuwachs an registrierten Drogenlenkern, auch wegen neuester Technik und verstärkter Kontrollen, aber auch einem sich wandelnden Konsumverhalten.  Die Dunkelziffer sei nach wie vor groß. „Mittlerweile gibt es in unserem Bundesland 24 funktionstaugliche Drogenvortestgeräte, wir sind flächendeckend optimal versorgt“, verweist Steinkellner darauf, dass in jedem Bezirk mindestens ein Gerät zur Verfügung stehe. „Das engmaschige Kontrollniveau stärkt effizient die Verkehrssicherheit.“

Bundesregierung soll weiter Handlungen im Kampf gegen Drogen am Steuer setzen

Nur mit einer ärztlichen Untersuchung kann ein Drogenlenker, bei dem Drogenvortest positiv ist, auch rechtlich belangt werden. Im ländlichen Raum und außerhalb von Linz, Wels und Steyr sind entsprechende Amtsärzte aber in der Nacht nur eingeschränkt verfügbar, was zu langen Wartezeiten führt. Durch Schulungen der Ärztekammer und tolle Kooperationen mit der Ärzteschaft konnten bereits wesentliche Verbesserungen erzielt werden.

Dennoch könnten durch gesetzliche Anpassungen weitere bürokratische Hürden abgebaut und Lücken im Kontrollsystem geschlossen werden. „Seit 2019 liegt eine ausgearbeitete Novellierung der 32. StVO in den Schubladen des Innen- und des Verkehrsministeriums. Kernpunkte sind die Anhebung der Führerscheinentzugsdauer für Drogenlenker/innen, höhere Strafgelder, sowie eine gesetzliche Regelung hinsichtlich Urintests. Die Umsetzung brächte sowohl für die Ärzteschaft als auch für die Polizeibeamten Entlastungen mit sich“, so Steinkellner.

Reintegration in den Straßenverkehr erfordert Drogenabstinenz

Das Kontrollsystem in Oberösterreich bewähre sich. Für Steinkellner fehlt aber „für die Wiedererlangung der Lenkerberechtigung nach einem derartigen Delikt eine nachhaltige Struktur.“ Derzeit reiche eine verkehrspsychologische Untersuchung durch einen Amtsarzt, damit Drogenlenker den Führerschein zurückerhalten. „Ein konkreter medizinischer Nachweis, dass zwischenzeitlich der Drogenkonsum ausblieb, wird allerdings nicht verlangt“, regt der oberösterreichische Infrastruktur-Landesrat an, medizinisch relevante Standards zu prüfen. „Mit Haaranalysen kann eine Drogenabstinenz über längere Zeiträume belegt werden“, will Steinkellner, dass die zuständigen Innen- und Verkehrsministerien diese Möglichkeiten prüfen.