Zurück zur Vernunft – die Fehlentwicklungen der EU stoppen

Die EU-Gesetzgebung im Lichte der Landwirtschaft

 Österreich hat sich bei der EU-Wahl am 9. Juni für Freiheit, Selbstbestimmung und nationale Souveränität entschieden. Der Erfolg der FPÖ in Oberösterreich bei den EU-Wahlen ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Wähler genug von den herrschaftlichen Entscheidungen der EU haben. Die FPÖ fordert nunmehr eine Neuverhandlung des EU-Renaturierungsgesetzes. Aus Sicht von FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner „müssen die bürokratischen Hürden weg und es braucht einen Naturschutz mit Vernunft – für die heimischen Bauern.“ 

Zu viele Auflagen der EU würden die Arbeit der Landwirte erschweren. Das für die FPÖ positive Ergebnis der WU-Wahl habe auch gezeigt, dass der Wähler das Handeln der EU in bestimmten Bereichen satthabe, so Haimbuchner. Nun sei es daher an der Zeit, Maßnahmen wie das Renaturierunggesetz neu zu verhandeln, fordert Haimbuchner von der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler von den Grünen.  Ansonsten bestehe die Gefahr: Das landwirtschaftliche Flächen außer Nutzung gestellt werden müssen. Aber nicht auf freiwilliger Basis, sondern am Ende sagt die EU ihr müsst so und so viele Fläche stilllegen.

 „Nun ist es an der Zeit, die politischen Verfehlungen der Vergangenheit aufzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, die unsere heimische Landwirtschaft und den Naturschutz stärken“, betont FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, die Notwendigkeit einer Politik, die die bäuerlichen Familienbetriebe unterstützt und gleichzeitig den Naturschutz nicht vernachlässigt. Und FPÖ-Agrarsprecher, LAbg. Ing. Franz Graf hebt in der gemeinsamen Pressekonferenz hervor, dass die heimische Landwirtschaft vor großen Herausforderungen stehe. „Die aktuelle EU-Gesetzgebung gefährdet viele bäuerliche Betriebe, unsere regionale Lebensmittelversorgung und die Kulturlandschaft. Überzogene Regulierungen und steigende Bürokratie belasten die Landwirte und haben negative Folgen für den Naturschutz. Landwirte sind entscheidend für die Biodiversität und Landschaftspflege. Es ist notwendig, eine Politik zu unterstützen, die die Interessen der Landwirte schützt und ihnen nachhaltiges und wirtschaftliches Arbeiten ermöglicht. So sichern wir die Vielfalt und Qualität unserer Produkte und bewahren natürliche Ressourcen und Biodiversität für zukünftige Generationen.“

EU-Green Deal

Der von Ursula von der Leyen initiierte Green Deal setzt ambitionierte Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Bis 2050 sollen die Emissionen auf null reduziert werden, wobei ein Zwischenziel von minus 55 Prozent bis 2030 und minus 90 Prozent bis 2040 erreicht werden soll. Diese Ziele erscheinen jedoch unrealistisch, da die bisherigen Reduktionsraten bei etwa einem Prozent pro Jahr lagen. „Um die geplanten Ziele zu erreichen, wären drakonische Maßnahmen nötig, die die Wirtschaft und Gesellschaft erheblich belasten könnten“, warnt Haimbuchner.

Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED III) und EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

 Die RED III-Richtlinie soll die Errichtung erneuerbarer Energieanlagen erleichtern, indem bürokratische Hürden abgebaut werden. Dies steht jedoch im Widerspruch zu bestehenden Naturschutzrichtlinien, da geschützte Tierarten weniger berücksichtigt werden könnten. Dies könnte negative Auswirkungen auf den Naturschutz in Oberösterreich haben.  Und ab dem 30.12.2024 müssen Unternehmen sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei hergestellt werden. Dies führt zu einem erheblichen administrativen und wirtschaftlichen Aufwand für die Landwirte und stellt eine zusätzliche Belastung dar. „Die EU schreibt uns nun vor, dass das öffentliche Interesse an Erneuerbaren Energien stärker wiegt als das öffentliche Interesse des Naturschutzes. Mit diesem Vorgehen wird Österreich damit diktiert, was von öffentlichem Interesse zu sein hat und was nicht. Darüber zu bestimmen, obliegt nach Ansicht der FPÖ aber immer noch den österreichischen Staatsbürgern und keinen Bürokraten in Brüssel“, betont Haimbuchner.

Renaturierungsverordnung – Folgen für heimische Landwirte

Die Renaturierungsverordnung der EU, ein zentraler Teil des Green Deals, soll gefährdete Ökosysteme wiederherstellen. Dies betrifft nicht nur Naturschutzgebiete, sondern auch bewirtschaftete Flächen wie Wälder und Felder. Die Verordnung könnte erhebliche Einschränkungen für Grundstücksbesitzer und Landwirte mit sich bringen und die heimische Lebensmittelproduktion stark beeinträchtigen.  Die Umsetzung der Verordnung könnte zu einem erheblichen Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion führen, was die Lebensmittelversorgung gefährden und zu Preissteigerungen führen würde. Gleichzeitig wird der europäische Markt mit agrarischen Rohstoffen aus Südamerika geflutet, was zusätzliche Herausforderungen für die heimische Landwirtschaft darstellt. „Wir fordern realistische und wirtschaftsfreundliche Lösungen, die sowohl dem Naturschutz als auch dem Wohlstand der Bevölkerung Rechnung tragen und die heimische Landwirtschaft berücksichtigen “, ist für Haimbuchner und Graf der EU-Green Deal ein ideologiegetriebenes und unleistbares Projekt, das Europas Wirtschaft massiv belastet und Arbeitsplätze gefährdet.

Naturschutz mit Vernunft

Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre ein Bericht über die unionsrechtlich verankerten Schutzgüter erstellt werden. Dieser Bericht sollte die Wirkung der Naturschutzmaßnahmen untersuchen und als Grundlage für zukünftige Maßnahmen dienen. Eine Einbindung der Land- und Forstwirtschaft als wichtige Partner des Naturschutzes ist dabei unerlässlich.  Ein entsprechender Antrag von Oberösterreich, Salzburg und Niederösterreich wurde aus parteipolitischen Gründen abgelehnt. „Notwendig ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit,  um die verschiedenen öffentlichen Interessen im Spannungsfeld zwischen Naturschutz, Lebensmittelversorgung und Wirtschaft auszugleichen. Nur mit politischer Vernunft können die Herausforderungen gemeistert und der Wohlstand langfristig gesichert werden“, so Haimbuchner.