Haimbuchner: Renaturierungsverordnung hätte nie zugestimmt werden dürfen

Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wurde mittlerweile im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, womit sie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. In welcher Form und in welchem Umfang ist derzeit Gegenstand intensiver amtsinterner und bundesländerübergreifender Besprechungen.

Die Forschungsstelle der Kommission zur Folgenabschätzung hat bereits jetzt festgestellt, dass die Lebensmittelversorgung erheblich beeinträchtigt werden wird. Eine vollständige Umsetzung führt laut Studien zu einem signifikanten Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion. Ebenso werden künftige Vorhaben hinsichtlich einer Stadterweiterung oder einer Stadtentwicklung zukünftig durch die Verordnung erheblich erschwert.

„Die Politik hat eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Verordnungen oder Gesetze zu beschließen, die die Eventualität von Nahrungsengpässen miteinbeziehen oder gar mit derartigen Versorgungsproblemen rechnen, sind eine Gefahr für unser Volk. Jeder mit klarem Verstand erkennt hier die Problematik. Dieser Verordnung hätte schlichtweg nie zugestimmt werden dürfen“, so Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner.

Es ergeben sich dabei drei Arbeitsebenen:

  • Zum Zweck einer besseren Koordinierung der notwendigen Maßnahmen wurde bereits eine Koordinierungsstelle für Oberösterreich eingerichtet.
  • Damit dies zukünftig vor allem im Bereich des Berichtswesens und der bis 2026 zu erstellenden Wiederherstellungspläne österreichweit abgestimmt vonstattengeht, soll eine Fachstelle der Länder auf Bundesebene in Form einer ständigen Arbeitsgruppe eingerichtet werden.
  • Auf EU-Ebene sieht die Renaturierungsverordnung die Einrichtung eines Ausschusses gemeinsamer Ländervertreter durch die Europäische Kommission sowie einer Expertengruppe vor. Für diese Funktionen hat das Land Oberösterreich Dr. Alexander Schuster, Mitarbeiter der Abteilung Naturschutz, nominiert.

Momentan sind viele maßgebliche Punkte der Renaturierungsverordnung nicht abschließend geklärt.

  • Finanzierung: In einem ersten Entwurf zur Wiederherstellungsverordnung (= Renaturierungsverordnung) hat die Europäische Kommission in den Erwägungsgründen Kosten in der Höhe von 183 Mrd. Euro für die gesamte Europäische Union angeführt. In der nun geltenden Rechtsvorschrift sind überhaupt keine Finanzierungssummen mehr angeführt. Bis heute gibt es keine Information seitens der EU, wie diese geschätzten Kosten tatsächlich finanziert werden sollen.
  • Unbestimmtheit der Vorgaben: Die Verordnung gibt zahlreiche Ziele vor, in denen in großen Teilen maßgebliche Begriffe nicht ausreichend definiert sind und außerdem weit über die in den bisherigen EU-Rechtsvorschriften verwendeten Begriffe hinausgehen.