Erhöhung der Strafen für IS-Sympathisanten: Bedingte Haftstrafen sind Kuscheljustiz und setzen Österreichs Sicherheit aufs Spiel
Zur Meldung, wonach das Oberlandesgericht (OLG) Linz die Strafen für junge IS-Sympathisanten erhöht hat, stellte in einer ersten Reaktion der Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber fest: „Trotz deutlicher Strafverschärfungen – in zwei Fällen von sechs auf zwölf Monate und in einem Fall von 13 auf 22 Monate – blieb es bei bedingten Haftstrafen für die drei jungen Männer, die wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verurteilt wurden. Für die FPÖ wird mit dieser zahnlosen Kuscheljustiz Österreichs Sicherheit aufs Spiel gesetzt. Nötig ist aus FPÖ-Sicht eine Neubewertung der Moscheen-Landschaft mittels tiefgreifender Studie. Daraus resultierend wird es uns die Augen öffnen und eine härtere Gangart flächendeckend untermauert werden. Daher bleiben wir bei der Forderung nach einem Verbotsgesetz und härteren Strafen. Wer mit dem politischen Islam sympathisiert und eine Gefahr für die Sicherheit unseres Landes darstellt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen und hat in unserem Land nichts verloren.“ ***
Die Folgen einer zu laschen Justiz musste unser Land erst kürzlich beim islamistischen Terroranschlag in Villach erleben. „Das Verbotsgesetz gegen den politischen Islam ist überfällig und die derzeit nachsichtige Justizpraxis muss ein Ende haben. Tatsache ist, dass islamistische Gefährder auch weiterhin in unserem Land ein ungestörtes Leben führen“, fordert Gruber eine konsequente Verschärfung der Gesetze und eine klare Abkehr von der Kuscheljustiz, um Österreichs Bevölkerung wirksam zu schützen und Extremismus entschlossen zu bekämpfen. Der FPÖ-Sicherheitssprecher sieht in der aktuellen Entscheidung des OLG Linz einen weiteren Beleg für eine Justiz, die Täter schont und die Gefährdung der Gesellschaft in Kauf nimmt. „Wer terroristische Vereinigungen unterstützt, darf nicht mit bedingten Haftstrafen davonkommen. Das ist ein fatales Signal an alle Extremisten und ein Schlag ins Gesicht der Opfer von Terror und Gewalt“, so Gruber.
Tötungsvideo, IS-Flagge in privater Moschee
Konkret sollen die Männer laut Ermittlern Teil einer im Herbst 2023 im Bezirk Linz-Land zerschlagenen zehnköpfigen radikal-islamistischen Gruppe sein. In den sozialen Medien wurde einschlägige Inhalte, auch IS-Propaganda geteilt, ebenso ein Tötungsvideo nachgestellt und Verehrung für den rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilten radikalislamistischen Hassprediger Mirsad O. alias Ebu Tejma verbreitet. Zudem wurde in einer Privatwohnung eine „Moschee“ eingerichtet, dekoriert mit einer IS-Flagge und ausgestattet mit einer Vielzahl von Büchern mit radikalislamischem Gedankengut, so die Anklage damals. Es sei nicht nur Propagandamaterial veröffentlicht und weitergegeben worden, begründete der Oberstaatsanwalt am Mittwoch die Strafberufung, „herausragend“ sei vielmehr, „dass sich die Angeklagten zusammengeschlossen haben, um eine eigene Moschee zu errichten“, eine „Keimzelle, in der dieses Gedankengut weitergetragen wird“. Sie seien ja sogar von der islamischen Glaubensgemeinschaft verwiesen worden, sieht er eine „Verfestigung dieses Gedankenguts“, daher sei eine rein bedingte Strafe keinesfalls ausreichend.