Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 ist ohne echten Entlastungseffekt

Haimbuchner kritisiert zu kurze Reichweite und fehlende Planungssicherheit

Mit dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 will die Bundesregierung Unternehmen entlasten, die von den hohen Energiekosten besonders betroffen sind. Der vorliegende Entwurf sieht eine Strompreiskompensation für die Jahre 2025 und 2026 vor, gekoppelt an umfangreiche Reinvestitionsvorschriften und strenge Nachweispflichten. Damit sollen zwar kurzfristige finanzielle Hilfen bereitgestellt werden, ein langfristiger Planungshorizont bleibt jedoch aus. FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner spart nicht mit Kritik: „Das mit großem Getöse angekündigte Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 ist in nahezu allen Belangen eine Enttäuschung. In weiten Teilen handelt es sich dabei um eine ambitionslose Fortsetzung bestehender Regulierungen.“

Für die heimische Industrie bringt das Gesetz gleich mehrere Probleme. So ist das vorgesehene Jahresbudget für die Kompensation um rund 60 Prozent geringer als im Jahr 2022. Viele Betriebe sehen sich daher weiter mit massiven Kosten konfrontiert, ohne klare Perspektive.

Haimbuchner dazu: „Die nun vorgelegte Strompreiskompensation ermöglicht der Industrie keinen langfristigen Planungshorizont – außerdem sieht sie 60 Prozent weniger an Jahresbudget vor als etwa für das Jahr 2022 ausgezahlt wurde.“ Hinzu komme, dass der Bund an komplexen Reinvestitionsvorschriften und zusätzlicher Bürokratie festhält. Von echter Entlastung könne daher keine Rede sein. Besonders kritisch ist aus Sicht der Freiheitlichen das Festhalten am CO₂-Zertifikatehandel. Dieser sei „maßgeblich für die wirtschaftliche Schieflage zahlreicher europäischer Unternehmen verantwortlich“ und stelle einen klaren Wettbewerbsnachteil dar.

Wohnbau: Ziegelindustrie außen vor

Ein weiterer Punkt betrifft den Wohnbau – einen Bereich, der für Oberösterreich von zentraler Bedeutung ist. Haimbuchner verweist darauf, dass gerade energieintensive Branchen wie die Ziegelindustrie im Gesetzesentwurf nicht in die sogenannte „Carbon-Leakage“-Zuordnung aufgenommen wurden. „Dabei handelt es sich bei den Ziegelherstellern um einen ganz entscheidenden Faktor bei der Herstellung von leistbarem Wohnraum“, betont der Landeswohnbaureferent. Wer diese Branche benachteilige, gefährde mittelbar auch den sozialen Wohnbau in Oberösterreich.

Abschließend fordert Haimbuchner die Bundesregierung auf, die Stellungnahmen aus der Begutachtungsphase ernst zu nehmen und in den finalen Gesetzestext einzuarbeiten. „Die heutige Industriepolitik ist entscheidend für den Weg unseres Landes in eine sichere Zukunft oder den wirtschaftlichen Niedergang. Sie eignet sich daher nicht für tagespolitische Schnellschüsse, sondern muss sorgfältig durchdacht und langfristig angelegt sein.“