Leistbarer Wohnraum darf nicht an überzogenen Vorgaben scheitern

Haimbuchner fordert bei Wohnbaureferentenkonferenz in Tulln praktikable Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und steuerliche Entlastungen

Bei der aktuellen Konferenz der Wohnbaureferentinnen und -referenten, die nunmehr in Tulln, Niederösterreich, stattfand, standen vor allem die Herausforderungen durch die neue EU-Gebäuderichtlinie, Fragen der Wohnbau-Förderpolitik und die Belastungen für junge Menschen beim Wohneigentumserwerb im Mittelpunkt. Die Konferenz dient dem Austausch der Länder über Rahmenbedingungen, Finanzierung, Fördermechanismen und rechtliche Vorgaben im Wohnbau. In der Vergangenheit haben die Länder gemeinsam um Handlungsspielräume bei Vergaberichtlinien, Sanierungen und Fördermodellen gerungen. Dabei stellte Oberösterreichs Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner klar, dass leistbarer Wohnraum nicht durch übertriebene Regulierung und zusätzliche Auflagen gefährdet werden dürfe.

„Die Richtlinie darf nicht dazu führen, dass kostengünstiges Bauen durch überzogene Auflagen noch schwieriger wird. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Vorgaben im Sinne des leistbaren Wohnens umzusetzen und kein ‚Gold-Plating‘ zu betreiben. Zusätzliche Belastungen über die EU-Mindestanforderungen hinaus wären ein Schlag gegen leistbaren Wohnraum“, betonte der freiheitliche Landesparteiobmann. Besonderes Augenmerk legte der oberösterreichische Wohnbaureferent auf die Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie, die in allen Mitgliedstaaten erhebliche Investitionen und Anpassungen im Gebäudesektor notwendig machen wird. Haimbuchner warnte davor, nationale Sonderwege zu beschreiten: „Wir dürfen nicht riskieren, dass kostengünstiges Bauen durch überbordende nationale Vorschriften weiter verteuert wird. Die Umsetzung muss sozial verträglich und realistisch bleiben.“

Leistbares Wohnen braucht Vernunft, nicht Bürokratie

Darüber hinaus drängte Haimbuchner auf klare steuerliche Anreize für Renovierungen. Gerade umfassende Sanierungen seien ein zentraler Baustein, um Energieeffizienz und Klimaschutz mit sozialer Verantwortung zu verbinden. „Wenn die EU-Richtlinie mehr Unterstützung für umfassende Sanierungen vorsieht, dann muss Österreich handeln. Wir benötigen steuerliche Abschreibungen, die auch Landesförderungen berücksichtigen. Nur so können wir Energieeffizienz und soziale Verträglichkeit in Einklang bringen.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war die Entlastung junger Menschen und Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Angesichts der gestiegenen Kreditzinsen und der damit verbundenen Mehrbelastungen forderte Haimbuchner, die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen für eigengenutzte Wohnimmobilien zu ermöglichen. „Ein neues Modell sollte unbürokratisch ausgestaltet sein und eine spürbare Entlastung bringen – gerade für jene, die sich heute den Traum vom Eigenheim kaum mehr leisten können.“ Mit deutlichem Nachdruck richtete sich Haimbuchner an den Bund: „Wir dürfen die Herausforderungen am Wohnungsmarkt nicht mit zusätzlichen Hemmnissen verschärfen. Unser Fokus muss auf leistbarem Bauen, praktikabler Umsetzung der EU-Vorgaben und sinnvoll eingesetzten Fördermitteln liegen.“ Zugleich forderte Haimbuchner, dass Fördermittel und Zusatzbeiträge der Länder im Rahmen bundesweiter Programme als „Additionalität“ anerkannt werden sollen, um Spielräume bei regionalen Bauprojekten zu sichern.

Haimbuchner machte deutlich, dass es nun konkrete Maßnahmen brauche, statt weiterer Ankündigungen: „Die Bundesregierung darf nicht auf Zeit spielen. Es braucht jetzt klare rechtliche Rahmenbedingungen, steuerliche Entlastungen und Planungssicherheit für die Länder.“ In der Vergangenheit hatte der freiheitliche Wohnbaureferent mehrfach auf bundespolitische Fehlentwicklungen hingewiesen – etwa auf die restriktive KIM-Verordnung, die er als massives Hindernis für junge Familien beim Eigentumserwerb bezeichnete, oder auf das unausgewogene Wohnbaupaket des Bundes. Bereits 2021 setzte sich Haimbuchner im Rahmen der Referentenkonferenz für eine dauerhafte gesetzliche Grundlage bei der Vergabe geförderter Wohnungen ein, um Rechtssicherheit und Transparenz zu gewährleisten.