Lebenslanger Führerscheinentzug: Symbolpolitik statt Hausverstand

ÖVP-Forderung ist für Steinkellner „überzogen, unverhältnismäßig und lebensfremd“

Die vom Salzburger ÖVP-Verkehrslandesrat erhobene Forderung nach einem lebenslangen Führerscheinentzug für sogenannte „Raser“ wird derzeit als konsequenter Schritt für mehr Verkehrssicherheit präsentiert. Wer massiv zu schnell fährt, solle dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden. Was auf den ersten Blick entschlossen wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als maßlos überzogen, rechtlich problematisch und gesellschaftlich realitätsfern. Statt differenzierter Lösungen setzt diese Forderung auf eine pauschale Höchststrafe – ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit oder Lebensrealitäten. Unbestritten ist: Gefährliche Raserei muss konsequent geahndet werden. Der Rechtsstaat verfügt dafür bereits heute über wirksame und abgestufte Instrumente – von empfindlichen Geldstrafen über befristete Führerscheinentzüge bis hin zu Fahrzeugbeschlagnahmen in besonders schweren Fällen. Ein lebenslanger Entzug der Lenkberechtigung überschreitet jedoch klar die Grenze der Verhältnismäßigkeit, die sowohl im Verwaltungs- als auch im Strafrecht ein zentrales Grundprinzip darstellt.

Für die FPÖ Oberösterreich ist klar: Gefährliche Raserei gehört konsequent bestraft. Dafür gibt es bereits heute ausreichend wirksame Instrumente. Hohe Geldstrafen, zeitlich befristete Führerscheinentzüge, Nachschulungen und in Extremfällen auch Fahrzeugbeschlagnahmen stehen zur Verfügung. Wer dennoch einen lebenslangen Entzug der Lenkberechtigung fordert, verlässt den Boden der Verhältnismäßigkeit und ersetzt differenzierte Rechtsprechung durch pauschale Härte. Unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit wird eine pauschale Maximalstrafe gefordert, die weder rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht noch die Lebensrealität der Menschen – insbesondere im ländlichen Raum – berücksichtigt.

Gerade bei schweren Verkehrsdelikten sieht das Strafrecht bereits heute empfindliche Sanktionen vor. Dort ist eine Einzelfallprüfung möglich, bei der Schuld, Vorsatz, Gefährdung und tatsächliche Folgen berücksichtigt werden. Ein lebenslanger Führerscheinentzug im Verwaltungsrecht hingegen bedeutet eine starre Dauerstrafe – ohne Perspektive, ohne Verhältnismäßigkeit und ohne Rücksicht auf individuelle Lebensumstände. Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner bringt die Konsequenzen eines solchen Vorstoßes klar auf den Punkt: „Gerade in ländlichen Regionen ist der Führerschein für viele Menschen eine echte Lebensgrundlage – für den Weg zur Arbeit, für Selbstständige, für die Pflege von Angehörigen oder für alltägliche Besorgungen. Ein lebenslanger Entzug würde faktisch einem sozialen Berufs- und Mobilitätsverbot gleichkommen.“

Während in Großstädten oftmals auf öffentliche Verkehrsmittel ausgewichen werden kann, ist das Auto in weiten Teilen Oberösterreichs kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Wer Menschen dauerhaft von Mobilität ausschließt, greift massiv in ihre berufliche Existenz, ihre soziale Teilhabe und ihre persönliche Freiheit ein. Eine verantwortungsvolle Verkehrspolitik braucht daher keine medial wirksamen Maximalforderungen, sondern konsequente Kontrollen, Prävention, Aufklärung und die Anwendung bestehender Gesetze. Der Rechtsstaat darf nicht zum Instrument politischer Profilierung verkommen. Sicherheit im Straßenverkehr erreicht man mit Hausverstand – nicht mit lebensfremden Dauerstrafen.