Spange 3 Ried ist wichtiger Meilenstein

Bewilligung ist für Steinkellner und Dim wesentlich für Verkehrsentlastung, Lebensqualität und Wirtschaftsstandort

„Grünes Licht“ gibt es vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich für die Umsetzung der Spange 3 Ried. Konkret liegt nunmehr die straßenrechtliche Bewilligung vor. Die Beschwerden mehrerer Grundeigentümer wurden als unbegründet abgewiesen, das Projekt stehe laut Beschluss auf einer soliden fachlichen und rechtlichen Grundlage steht.

Die Spange 3 bildet den letzten Lückenschluss des Rieder Südrings und wird künftig die B143 Hausruckstraße mit der L509a Frankenburger Straße verbinden. Dadurch soll der Durchzugsverkehr aus dem Stadtgebiet verlagert, die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöht und die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes Ried wesentlich verbessert werden. Gleichzeitig werden die Innenstadt und angrenzende Wohngebiete spürbar vom Verkehr entlastet.

Verkehrslandesrat Günther Steinkellner sieht in der Entscheidung eine klare Bestätigung für den eingeschlagenen Kurs: „Die heutige Entscheidung ist eine klare Bestätigung für ein Projekt, das fachlich sauber geplant und rechtlich solide vorbereitet wurde. Die Spange 3 ist kein Prestigeprojekt, sondern ein notwendiger Lückenschluss für die Verkehrsentlastung der Stadt Ried und die Weiterentwicklung des gesamten Wirtschaftsstandortes. Das Landesverwaltungsgericht hat die Einwände umfassend geprüft und die straßenrechtliche Bewilligung bestätigt. Das zeigt, dass dieses Projekt auf einem soliden fachlichen und rechtlichen Fundament steht. Jetzt gilt es, die nächsten Verfahrensschritte konsequent voranzutreiben, damit dieses für die Region so wichtige Infrastrukturprojekt Realität werden kann.“

Auch der Rieder Landtagsabgeordnete Klubobmann Thomas Dim begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Wer in Ried lebt, weiß, wie dringend diese Verkehrsentlastung gebraucht wird. Die heutige Entscheidung ist deshalb eine gute Nachricht für unsere Stadt und den gesamten Bezirk. Die Spange 3 wird den Durchzugsverkehr aus der Innenstadt bringen, die Verkehrssicherheit erhöhen und gleichzeitig unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken. Als Rieder freut es mich besonders, dass dieses wichtige Projekt nun einen weiteren entscheidenden Schritt nach vorne macht. Nach vielen Jahren der Diskussionen ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen.“

Das Landesverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung unter anderem fest, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, da kein relevantes Schutzgebiet betroffen ist. Auch hinsichtlich der Lärmbelastung kommt das Gericht zum Schluss, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Darüber hinaus bestehen aus Sicht des Gerichts auch gegen die Trassenverordnungen keine rechtlichen Bedenken. Die Beschwerden der Grundeigentümer wurden daher als unbegründet abgewiesen. Nach der nun vorliegenden Entscheidung werden als nächster Schritt die Unterlagen für die noch ausstehenden wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Verfahren aktualisiert und bei den zuständigen Behörden eingereicht. Nach positivem Abschluss dieser Verfahren sind anschließend noch die benötigten Grundflächen zu erwerben, bevor die Bauleistungen ausgeschrieben werden können. Ein konkreter Baubeginn kann aufgrund der noch offenen Verfahren derzeit nicht genannt werden.