Oberösterreich erhöht Wohnbeihilfe ab 2027 deutlich

Mehr Geld für Familien und Pensionisten, höhere Fördergrenzen und weniger Bürokratie: Oberösterreich plant mit Jahresbeginn 2027 eine umfassende Verbesserung der Wohnbeihilfe. Künftig sollen Haushalte mit vier oder mehr Personen bis zu 351,50 Euro monatlich erhalten können. Auch für ältere Menschen sind wichtige Erleichterungen vorgesehen.

Mit 1. Jänner 2027 soll die Wohnbeihilfe in Oberösterreich deutlich ausgeweitet werden. Der entsprechende Verordnungsentwurf geht nun in Begutachtung. Ziel der Änderungen ist es, Haushalte angesichts der weiterhin hohen Wohnkosten stärker zu entlasten und den Zugang zur Förderung zu vereinfachen. „Wohnen muss leistbar bleiben. Deshalb erhöhen wir die Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird. Mehr Geld für Familien und Pensionisten, weniger Bürokratie und klare Regeln. Das ist Wohnbaupolitik mit Hausverstand“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner.

Höhere Wohnbeihilfe für Familien und Alleinstehende

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die förderbare Wohnfläche. Diese wird angehoben und künftig an die Neubauförderung angeglichen. Gleichzeitig fällt die bisherige monatliche Höchstgrenze von 300 Euro. Bei einem Fördersatz von 3,70 Euro pro Quadratmeter können alleinstehende Personen künftig bis zu 185 Euro monatlich erhalten. Bisher lag der Höchstbetrag bei 166,50 Euro. Für Zwei-Personen-Haushalte steigt die maximale Förderung von 222 auf 259 Euro, für Drei-Personen-Haushalte von 277,50 auf 314,50 Euro.

Am stärksten profitieren größere Haushalte: Familien mit vier oder mehr Personen können künftig bis zu 351,50 Euro monatlich erhalten. Das entspricht einer Erhöhung um 51,50 Euro gegenüber der bisherigen Obergrenze von 300 Euro. Auf ein Jahr gerechnet sind damit bis zu 618 Euro mehr Unterstützung möglich.

Pensionserhöhungen sollen Wohnbeihilfe nicht schmälern

Auch für Pensionisten sind Verbesserungen vorgesehen. Die Einkommensgrenzen werden erneut an den Ausgleichszulagenrichtsatz angepasst. Damit soll verhindert werden, dass inflationsbedingte Pensionserhöhungen zu einer Kürzung oder zum Verlust der Wohnbeihilfe führen. Darüber hinaus bleiben der Teuerungsfreibetrag von 100 Euro pro Haushalt sowie der bestehende Wohnbeihilfen-Pensionsbonus erhalten.

Eine zusätzliche Erleichterung gibt es für Menschen ab 70 Jahren. Muss der Ehepartner in ein Alten- oder Pflegeheim übersiedeln, kann die bisherige Wohnbeihilfe weiterhin auf Grundlage eines Zwei-Personen-Haushalts bezogen werden. Eine entsprechende Regelung besteht bereits im Fall der Verwitwung und soll nun auf diese Lebenssituation ausgeweitet werden. „Wer nach einem langen Arbeitsleben auf Unterstützung angewiesen ist, darf nicht durch eine Pensionserhöhung oder den Pflegeheimaufenthalt des Partners finanziell schlechter gestellt werden. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Alter und Entlastung bei den Wohnkosten. Davon werden tausende Oberösterreicher unmittelbar profitieren“, erklärt Haimbuchner.

Weniger Bürokratie bei der Antragstellung

Neben der finanziellen Entlastung soll auch die Beantragung der Wohnbeihilfe einfacher werden. Bei privaten Mietverträgen ist künftig keine Unterschrift des Vermieters auf dem Antragsformular mehr erforderlich. Zudem werden die Nachweispflichten für Unterhaltsleistungen und Waisenrenten vereinfacht. Mit den geplanten Änderungen will das Land Oberösterreich die Wohnbeihilfe stärker an die Bedürfnisse unterschiedlicher Haushalte anpassen. Besonders Familien, Alleinstehende und ältere Menschen sollen von den höheren Förderbeträgen und den neuen Regelungen profitieren.