Um den Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume ebenso zu ermöglichen, wie die sanfte Nutzung der Natur durch Landwirtschaft, Tourismus oder zur Naherholung, braucht es klare Spielregeln. Diese werden von der Abteilung Naturschutz der OÖ Landesregierung für jedes Schutzgebiet in einer eigenen Verordnung definiert, um gezielt wirksam zu sein und eine faire Balance zwischen dem Nützen und Schützen zu schaffen.
Das stellt Oberösterreichs Naturschutzbehörde täglich vor Herausforderungen: nicht nur faktisch in der Umsetzung von beispielsweise schwierigen, europäischen Vorgaben, sondern auch im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, Landbesitzern oder Interessensvertretungen, da gesetzte Maßnahmen den einen oft schon zu weit gehen, während sie anderen als viel zu wenig erscheinen.
Natur schützen, Bewusstsein schaffen
Um diese Regeln im Alltag zu vermitteln und zu sichern, setzt der Naturschutz auf seine „verlängerten Arme“, wie die Naturwacheorgane. Rund 300 – mit besonderen Befugnissen ausgestattete, amtlich ausgebildete und geprüfte – Ehrenamtliche setzen sich dafür ein, unsere Natur zu schützen und Bewusstsein zu schaffen, in dem sie beispielsweise über Regeln aufklären und Hintergründe erläutern.
„Die heimische Tier- und Pflanzenwelt für künftige Generationen zu bewahren und die Bevölkerung über Naturschutzthemen aufzuklären, ist mir als Naturwacheorgan ein großes Anliegen“, so Susanne Schöberl, OÖ Naturwacht.
Einige wichtige Regeln im Überblick
Keine SUPs in Naturschutzgewässern: Stand-up-Paddling erfreut sich riesiger Beliebtheit, wird aber von Wasservögeln und Fischen oft als Bedrohung wahrgenommen. Schlimmer noch sind „blinde Passagiere“, die sich unsichtbar an die großen Schwimmhilfen heften und so unbemerkt in geschützte Lebensräume eingebracht werden, wie die Larven der invasiven Quaggamuschel oder die Sporen der Krebspest.
Drohnenflugverbot über Schutzgebieten: Der surrende Lärm und die Silhouette von Drohnen können Wildtiere und Vögel in Todesangst versetzen. Sie flüchten panisch, verbrauchen dabei überlebenswichtige Energiereserven oder verlassen im schlimmsten Fall ihre Nester, Brut und Reviere.
Schutzzonen zu Wasser und an Land: Manche Lebensräume sind nicht nur selten, sondern auch besonders sensibel, da sie als Zuflucht oder Kinderstube gefährdeter Arten dienen. Das Betreten dieser Rückzugsräume ist untersagt, da es – ohne böse Absicht – ganzjährig erhebliche, negative Auswirkungen haben kann. So kann das Betreten oder Befahren sensibler Ufervegetationsbereiche den Laich gefährden, den schützenden, stabilisierenden Schilf- und Pflanzenbestand zerstören und das ökologische Gleichgewicht ins Wanken bringen. Und schon kleine Störungen in üblicherweise vom Menschen ungestörten Waldgebieten können bei sehr störungsempfindlichen Tieren, wie dem Rauhfußhuhn, lebensgefährlichen Stress auslösen.
„Naturschutz ist kein Selbstzweck, sondern arbeitet am Zusammenspiel von uns Menschen und der Natur als unserer Lebensgrundlage. Er sorgt dafür, dass wir die Schönheit unserer oberösterreichischen Heimat heute sichern, für kommende Generationen erhalten und erlebbar machen, das kann nur gemeinsam gelingen-Bitte unterstützen Sie den heimischen Naturschutz durch Ihr achtsames Verhalten“, so Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
