Anreize für illegale Migration senken: Bezahlkarte als Lösungsansatz

Im Zuge einer gemeinsamen Initiative von OÖVP und FPÖ wird diese Woche im OÖ. Landtag ein Initiativantrag an den Bund gerichtet, der die flächendeckende und einheitliche Einführung einer Sachleistungskarte, also einer Bezahlkarte in der Grundversorgung zum Ziel hat. Die Motivation hinter diesem Vorstoß liegt in der Absicht, Anreize für illegale Migration und Schlepperkriminalität zu verringern. Angesichts alarmierender Zahlen, die darauf hinweisen, dass in der überwiegenden Mehrheit der Asylanträge in Österreich kein tatsächlicher Asylgrund vorliegt, erscheint diese Maßnahme als dringend notwendig.

Betont wird die Verpflichtung Oberösterreichs, Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, zu helfen. Dennoch dürfe diese Hilfe nicht missbraucht werden. Steuergelder sollen ausschließlich für die dringende Lebenserhaltung verwendet werden, und Grundversorgungsleistungen dürfen nicht in das Ausland fließen. Es dürfe keine wirtschaftlichen Anreize für illegale Migration geben.

„Sach- statt Geldleistungen sind eine langjährige FPÖ-Forderung, die wir hiermit beim Bund erneuern. Vor allem die erschreckenden Ereignisse der vergangenen Tage – Morde und Vergewaltigungen durch Asylanten – zeigen aber deutlich, dass neben dieser Maßnahme auch endlich der illegalen Migration generell der Riegel vorgeschoben werden muss“, betont FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr.

Die Einführung einer Sachleistungskarte ist kein neuartiges Konzept. Andere europäische Länder wie Frankreich, Polen und Portugal haben ähnliche Systeme bereits eingeführt.  Auch in Deutschland haben sich die meisten Bundesländer für die Einführung einer „Bezahlkarte“ ausgesprochen. Die Vorteile dieser Karten liegen auf der Hand: Sie ermöglichen eine zweckgebundene Verwendung öffentlicher Gelder und verhindern, dass diese in die Herkunftsländer der Antragsteller fließen oder kriminellen Organisationen zugutekommen.

Der Initiativantrag fordert die Oö. Landesregierung auf, sich aktiv bei der Bundesregierung für die Ausarbeitung eines Konzepts einzusetzen, das die Anreize für illegale Migration und Schlepperkriminalität durch die flächendeckende Einführung einer Sachleistungskarte in der Grundversorgung reduziert. Dies entspricht dem Grundsatz der bundesweiten Vereinheitlichung der Grundversorgung gemäß Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt nicht nur dazu beiträgt, die Attraktivität Österreichs für Wirtschaftsmigration zu verringern, sondern auch dazu beiträgt, die Hilfe für tatsächlich Schutzbedürftige effizienter und zielgerichteter zu gestalten.