Baurechtsnovelle: Eigentum stärken, Bürokratie abbauen

Mit einer umfangreichen Überarbeitung und Neufassung des Baurechts wurden Weichen für das Bauen und Wohnen der Zukunft in Oberösterreich gestellt.

Die Reform des Baurechts erwies sich als dringend notwendig. Gründlichkeit und Zukunftsfähigkeit sowie Bürgernähe waren den Initiatoren und Gestaltern der Baurechtsnovelle wichtig, weshalb es sich mit weit über hundert Änderungen und Neuerungen bei dieser Novelle um das umfangreichste baurechtliche Paket der letzten Jahrzehnte handelt. Das juristische Machwerk soll im September 2021 in Kraft treten. „Die Baurechtsnovelle wird für mehr Rechte auf eigenem Grund und Boden sorgen“, bekräftigt Baureferent Manfred Haimbuchner und erläutert die umfangreiche Überarbeitung: „Inhaltlich wird den heimischen Bürgerinnen und Bürgern durch praxistaugliche Regelungen, Verwaltungsvereinfachungen und zunehmende Rechtssicherheit wieder mehr Gestaltungspielraum auf ihrem eigenen Grund und Boden zugesprochen. Nicht für jede Errichtung einer Gartenhütte muss nunmehr der Weg auf das Gemeindeamt folgen. Der überbordende Bürokratismus ist nicht nur vielen Menschen, sondern auch mir persönlich in den letzten Jahren viel zu viel geworden.“

Dessen nicht genug, will der Landeshauptmann-Stellvertreter auch als Schikanen empfundene Verfahrensweisen unmöglich machen und stellt fest: „Es war mir auch ein besonders Anliegen, Rechtssicherheit für Jahrzehnte zurückliegende Fehler zu schaffen. Wenn jemand vor vierzig Jahren ein Gebäude errichtet hat und dieses im Bauland liegt, dann soll es künftig nicht mehr bescheidmäßig abgerissen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Regelung für tausende bestehende Bauten in unserer Heimat Relevanz besitzt. Es kann nicht sein, dass selbst schwere Straftaten verjähren, aber dass durch das Baurecht dauerhaft ganze Existenzen bedroht oder gar zerstört werden. Diese unverhältnismäßige Härte ist nicht länger tragbar.“  Manfred Haimbuchner warnt aber allerdings abschließend: „Gleichzeitig möchte ich aber betonen, dass dies nicht zu einer bedingungslosen Schwarzbausanierung führen wird.“