Neue Donaubrücke Mauthausen: Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigungsfähigkeit der Neuen Donaubrücke Mauthausen bestätigt. Damit endet ein jahrelanger Planungs- und Genehmigungsprozess, der von intensiven fachlichen und rechtlichen Prüfungen begleitet war. Die Länder Oberösterreich und Niederösterreich prüfen das Erkenntnis nun im Detail. Ausgangspunkt für das Projekt ist die steigende Verkehrsbelastung in den Bezirken Perg und Amstetten sowie die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der bestehenden Donaubrücke in Mauthausen. Ziel der neuen Donauquerung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Region dauerhaft zu entlasten und die Mobilität zukunftsfit abzusichern.

Nach positiven UVP-Bescheiden waren mehrere Beschwerden eingebracht worden. In der Folge befasste sich das Bundesverwaltungsgericht erneut mit dem Projekt, holte ergänzende Gutachten ein und prüfte insbesondere naturschutzrechtliche Aspekte vertieft. Das Vorhaben wurde fachlich nachgeschärft, mit zusätzlichen Maßnahmen ergänzt und schließlich erneut beurteilt. Mit dem nun vorliegenden Erkenntnis bestätigt das Gericht die Genehmigungsfähigkeit der Brücke unter klar definierten Auflagen. Seitens der Länder Oberösterreich und Niederösterreich wird die Entscheidung als wichtiger Meilenstein gesehen. Nach Jahren intensiver Planung bringe das Erkenntnis Rechtssicherheit für ein zentrales Infrastrukturprojekt, das für Bevölkerung, Betriebe und Pendler von großer Bedeutung sei. Gleichzeitig wird betont, dass lange Verfahrensdauern bei großen Infrastrukturprojekten weiterhin eine Herausforderung darstellen und künftig effizientere Genehmigungsprozesse notwendig seien.

Oberösterreichs Verkehrslandesrat Günther Steinkellner sieht sich durch die Entscheidung bestätigt: „Das positive Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass die vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen ausreichend sind. Damit ist bestätigt, dass das Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Umweltauswirkungen auf ein zulässiges Maß reduziert werden. Dieses Erkenntnis ist für die Region von enormer Bedeutung und ermöglicht, dass die Donaubrücke Mauthausen nun endlich gebaut werden kann. Unser Einsatz für dieses Projekt hat sich gelohnt.“

Auch Niederösterreichs Verkehrslandesrat und Landeshauptmann-Stellvertreter Udo Landbauer begrüßt die Entscheidung: „Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ist ein gutes Zeichen für eine leistungsfähige und sichere Donauquerung zwischen Niederösterreich und Oberösterreich. Es ist ein vernünftiger und positiver Schritt im Interesse der Bevölkerung, zur Entlastung unserer Pendler und zur Stärkung der heimischen Wirtschaft. Die Auflagen werden wir gemeinsam mit Oberösterreich sorgfältig prüfen und bewerten.“

In den kommenden Wochen analysieren Expertinnen und Experten beider Länder die im Erkenntnis enthaltenen Auflagen und deren Auswirkungen auf den weiteren Projektzeitplan. Parallel dazu laufen bereits die Vorbereitungen für einen frühestmöglichen Baustart. Unabhängig vom Neubau bleibt die geplante dreimonatige Sperre der bestehenden Donaubrücke im Jahr 2028 aufrecht. Diese ist aufgrund eines notwendigen Tragwerkstauschs unumgänglich. Im Zuge der Maßnahme soll das neue Tragwerk im Sommer 2028 eingeschwommen werden. Das Projekt Neue Donaubrücke Mauthausen wird von Oberösterreich und Niederösterreich weiterhin mit hoher Priorität verfolgt. Ziel bleibt eine langfristig sichere, leistungsfähige und zukunftsorientierte Donauquerung für die gesamte Region.