Corona-Spaziergänge: „Das Volk schuldet der Regierung keine Rechenschaft“

Das Demonstrationsrecht gehört zum Kernbestand der bürgerlichen Freiheiten. Doch statt die Corona-Spaziergänge als Demokratie in Bewegung zu begreifen, werden Stimmen nach ihrem Verbot lauter. 

Es sind gespenstische Eindrücke, wenn die linksradikale Szene Jahr für Jahr gegen einen Akademikerball in Wien demonstriert. Der Sachschaden ist regelmäßig hoch, kommt es zu Übergriffen auf die Polizei. Trotz diesen gewichtigen Fakten war ein Demonstrationsverbot nie Thema – die Grundrechte wiegen hier schwerer. Anders sieht das nun bei den regelmäßig stattfindenden Corona-Demos aus. Immer häufiger kommen Gedankenspiele auf, diese Demonstrationen zu verbieten. Der oberösterreichische Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner äußert daran deutliche Kritik: „Corona-Spaziergänge mögen aus gesundheitspolitischer Sicht unvernünftig sein, aber Demonstrationen sind Demokratie in Bewegung und das Volk schuldet der Regierung weder Vernunft noch Rechenschaft. Die Menschen haben eben nicht nur Angst vor Corona, sondern auch berechtigte Angst vor der Einschränkung ihrer Freiheit und der Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Existenz.“ Vor allem dürfe laut Haimbuchner der Staat diesen Äußerungen von Regierungskritik nicht den Stempel der Illegalität aufdrücken. Das würde nichts anderes als Erzeugung von Regierungsgehorsam durch Repression bedeuten. „Wenn man eine Demonstration aus gesundheitspolitischen Gründen verbieten möchte, dann soll man das seitens der Behörden auch so kommunizieren und wenn das rechtlich nicht möglich ist, dann hat man das hinzunehmen. Alles andere wäre der Versuch der Aushöhlung der Demonstrationsfreiheit und damit in letzter Konsequenz die Aushöhlung des Rechtsstaats. So verspielt man leichtfertig das für das Funktionieren eines Rechtsstaates so wichtige Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen“, kritisiert Haimbuchner weiter die fadenscheinigen oder unzureichenden Begründungen für etwaige Demoverbote.