Deutschkenntnisse als Schlüssel zur Integration

„Deutschkenntnisse sind unverzichtbar für eine gelungene Integration. Die vergangenen Versäumnisse der Politik in diesem Bereich sollen aber jene Personengruppe nicht benachteiligen, die durch ihre berufliche Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet hat“, stellt Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner fest.

Seit Inkrafttreten der Novelle des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes mit 1. Jänner 2018 haben mehr als 1.000 Förderwerber um eine Ausnahme von den Integrationserfordernissen ersucht. Trotz teilweise jahrzehntelangem Aufenthalt in Österreich können sie die Mindestanforderung an die sprachliche oder berufliche Integration nicht erbringen. Auf diese unerwartbaren Integrationsversäumnisse wird nunmehr mit einer Novelle des Gesetzes ab Jänner 2020 reagiert. Dabei vorgesehen sind erweiterte Ausnahmebestimmungen für die Gewährung von Leistungen aus der Wohnbauförderung. „Wir haben damit den Erkenntnissen aus der Verwaltungspraxis und der Lebensrealität Rechnung getragen“, betont Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner die Wichtigkeit von Sprache und Leistung in der Integration.

Ganz im Sinne des Integrationsleitbilds

Seit 2018 sind Leistungen aus der Wohnbauförderung – Zugang zu geförderten Wohnungen und auch zur Wohnbeihilfe – an Bedingungen geknüpft: Leistung und Spracherwerb. Bei der Wohnbeihilfe gab es seitdem nicht nur unkundige Kritik, sondern auch Klagen. Weil man behauptet, die Wohnbeihilfe sei eine Kernleistung der Sozialhilfe und somit für alle zugänglich. Dieser „Irrtum“ wurde nunmehr rechtlich geklärt. Einer der führenden österreichischen Sozialrechtsexperten, Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal hat eine rechtliche Beurteilung unserer gesetzlichen Regelungen vorgenommen.

Das Ergebnis des Gutachtens: Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz. Ein Teil der Abgaben, die wir von unserem Einkommen leisten sind die Wohnbauförderungsbeiträge, durch welche die budgetären Mittel der Wohnbauförderung mitfinanziert werden. Diese Regelung spiegelt daher auch den Gedanken der Leistungsgerechtigkeit wider. Neben dem Gedanke der Leistungsgerechtigkeit ist es uns ebenso wichtig, dazu beizutragen, dass Integration in unserer Heimat endlich funktioniert. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, die Sprache des Gastlandes im notwendigen Maß zu beherrschen und mit seinem Umfeld kommunizieren zu können.

Fehlt diese grundlegende Fähigkeit, wird jemand, der nach Österreich kommt unsere Kultur nicht verstehen können und nicht in der Gesellschaft ankommen. Das führt zu Enttäuschungen und fördert die Entwicklung von Parallelgesellschaften.

Nur wer ausreichend Deutsch kann, kann an unserer Gesellschaft teilhaben. Deutsch als gemeinsame Sprache bildet eine wesentliche Grundlage für das Zusammenleben. Es ist eine der Grundvoraussetzungen, um die Chancen, die ein Leben in unserem Land bietet, wahrnehmen zu können. So steht es auch zu Recht im einstimmig beschlossenen Integrationsleitbild Oberösterreichs. Das ist auch der Grund dafür, dass das Beherrschen unserer Sprache als Voraussetzung für die Wohnbeihilfe verankert wurde. Ganz im Sinne des Leitbildes. Nur wer die dort verankerten Integrationsleistungen auch erbringt, soll vollen Zugang zu den Leistungen unseres Staates haben.

Wir dürfen Drittstaatsangehörige bei der Wohnbeihilfe anders behandeln als EU-Bürger, das sagt auch das Rechtsgutachten von Professor Dr. Mazal ganz klar aus. Diese Klarstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen untermauert das, was wir immer schon gesagt haben. Im Sinne unserer Heimat, die ein Ort der der Sicherheit und Leistung bleiben muss, den wir erhalten und selbst gestalten wollen.