Staatliche Anmaßungen sollten nicht auslaufen müssen, sie sollten nie existiert haben
Gestern gab das Finanzmarktstabilitätsgremium (FSMG) per Aussendung bekannt, dass die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (kurz: KIM-VO) nicht mehr verlängert werden würde und somit mit kommendem Jahr auslaufen wird. Trotz angespannter wirtschaftlicher Lage – vor allem in der Baubranche – hielt man seitens der FSMG an der KIM-VO fest. Alle Bundesländer sprachen sich gemeinsam mehrfach geschlossen gegen die Verordnung aus, da man erkannte, dass eine derartige Maßnahme Investitionen in die Bauwirtschaft enorm hemmt und den jungen Leistungsträgen den Traum von Eigenheim verwehrt.
„Dass die KIM-VO nicht mehr verlängert wird, ist kein Grund sich selbst zu loben oder gar in Jubel auszubrechen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese völlig wirtschaftsfeindliche Verordnung nicht mehr verlängert wird – immerhin war und ist sie nie notwendig gewesen. In Wahrheit sollte man sie nicht auslaufen lassen, sondern heute noch abschaffen, denn in den nächsten Monaten bleibt sie immer noch in Kraft und drangsaliert die österreichische Bevölkerung weiter mit überbordenden Regulierungen für den Erhalt eines Kredits“, so der für Wohnbau in der Landesregierung zuständige FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
„Wie viele Projekte und Bauvorhaben wurden in der Zeit, in der die KIM-VO in Geltung war, aufgrund der völlig überzogenen Regeln nicht realisiert?“, fragt sich Haimbuchner und weiter „In wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wirtschaftliche Regulierungen gelockert werden, nicht angezogen. Mit der KIM-VO hat man das genaue Gegenteil getan und damit ein wirtschaftsfeindliches Umfeld in der Baubranche geschaffen dessen Auswirkungen uns noch Jahre beschäftigen werden.“ Die KIM-VO legte in der Vergangenheit äußerst strenge Rahmenbedingungen für den Erhalt eines Kredits fest: So wurde ein Eigenmittelanteil von mindestens 20 Prozent verlangt, die Laufzeit wurde auf maximal 35 Jahre beschränkt und die Rückzahlungsrate durfte maximal 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommen betragen. „Ich habe es stets betont und werde es nicht müde dies weiter zu betonen: Der Mensch ist als eigenständiges freidenkendes Wesen durchaus in der Lage, die Konsequenzen seines Handels selbst einzuschätzen. Die FSMG hat mit der KIM-VO lediglich ein weiteres Instrument geschaffen, regulierend in die Entscheidungen der Österreicherinnen und Österreicher einzugreifen und so staatlich zu bestimmen, wer einen Kredit bekommt und wer nicht – eine Anmaßung, mehr ist dazu nicht zu sagen“, so Haimbuchner abschließend.