Echte Meilensteine für den sozialen Wohnbau

Mit der Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz reagiert die oberösterreichische Landesregierung vorbildlich auf die sozialen und ökonomischen Verwerfungen der letzten eineinhalb Jahre.

Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner ist sichtlich erfreut: „Heute hat die oberösterreichische Landesregierung beschlossen, die Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes dem Oberösterreichischen Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Novelle beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher“. Das positive Votum des Landtags natürlich vorausgesetzt, ist die vorgeschlagene Gesetzesnovelle ein notwendiger und großer Fortschritt für alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, die auf den sozialen Wohnbau angewiesen sind. So sollen bestimmte Einrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz und dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 zukünftig, geförderte Wohnungen direkt vom jeweiligen Bauträger anmieten können.

Manfred Haimbuchner präzisiert: „Konkret unterstützen wir jene Einrichtungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen helfen, sich umfassend in die Gesellschaft einzugliedern. Um eine soziale Stabilisierung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigung zu erreichen, bedarf es verschiedener Maßnahmen der Unterstützung – wie auch der Zurverfügungstellung entsprechender Wohnformen. Ebenso sollen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe die Möglichkeit erhalten, geförderte Wohnungen zu mieten, um diese an förderbare Personen weiter vermieten zu können.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Gesetzesnovelle ist die Modifizierung der Einkommensberechnung für Ansuchende der Wohnbeihilfe.  Der Landeshauptmann-Stv. erklärt dazu: „Weiter wurde auch der Einkommensbegriff im Sinne der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher überarbeitet. So werden der Familienbonus, wie auch der langzeitversicherten Personen gewährte Ausgleichszulagen- beziehungsweise Pensionsbonus bei der Einkommensberechnung so berücksichtigt, dass sie die in den jeweiligen Fällen maximal mögliche Förderhöhe nicht schmälern. Bei der Wohnbeihilfe gilt dieses Prinzip auch für Geldleistungen, die nach dem Bundespflegegeldgesetz zuerkannt werden.“

Die zur Begutachtung eingebrachte Gesetzesanpassung sieht neben den Verbesserungen für Wohnraumbedürftige auch eine Erleichterung für Bauträger vor, die sich im sozialen Wohnungsbau engagieren. Die in den letzten Monaten teilweise dramatische Steigerung der Baukosten habe es, so der freiheitliche Wohnbaureferent, für den mehrgeschoßigen Wohnbau nötig gemacht, „das enge Korsett der Wohnbauförderung zu öffnen.“ Das heißt im Klartext, dass die Baukostenobergrenzen für die oberösterreichische Wohnbauförderung erhöht werden. Das lässt Bauunternehmen auf den explodierenden Markt der Baustoffe kostendeckend zu reagieren. Neben einer neuen Vier-Stufen-Regelung bei der Landesbauförderung, mit der gebaute Quadratmeter bestimmter Baustandards bezuschusst werden, gibt es auch für jede einzelne in diesem Jahr bewilligte Wohneinheit einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss von 2000 Euro. Der ohnehin gewährte Sockelbetrag für soziale Bauprojekte bleibt davon unbeeinflusst. Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: „Würden wir nicht reagieren, wäre in Oberösterreich bald kein sozialer Wohnbau mehr möglich!“