EILT: Landesgericht bestätigt restriktiven Kurs von Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner

In der heutigen Berufungsentscheidung des Landesgerichts Linz wurde die Klage eines türkischen Staatsbürgers abgewiesen. Konkret wurde auf Schadenersatz und Diskriminierung geklagt, weil dem angesprochenen türkischen Staatsbürger wegen mangelnden Nachweises von Deutschkenntnissen keine Wohnbeihilfe gewährt wurde.

„Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte das Linzer Landesgericht heute meiner Rechtsansicht, dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann. Es war und ist für mich selbstverständlich, dass jemand der Leistungen vom Staat erhält auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann“, bilanziert FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner in einer ersten Stellungnahme.

Die Details zum Urteil folgen am morgigen Vormittag mittels einer weiteren Presseaussendung.