Ein klares Nein zum Führerschein auf Türkisch

Dreiste Betrugsversuche bei Führerscheinprüfungen dürfen sinnlose Diskussion, fremdsprachige Fahrprüfungen einzuführen, nicht entfachen. Der zuständige freiheitliche Landesrat Günther Steinkellner bezieht dazu Stellung.

In jüngerer Zeit häuften sich die Fälle von Betrugsversuchen bei Führerscheinprüfungen durch fremdsprachige Führerscheinaspiranten. Erst vergangene Woche wurde in Tirol eine 40-jährige Syrerin während ihrer theoretischen Führerscheinprüfung beim Schummelversuch erwischt. Die Polizei fand eine in den Pullover eingenähte Kamera und Bluetooth-Kopfhörer, durch die ihr offenbar die Testergebnisse eingesagt wurden. Bereits im Jahr 2018 wurden in Oberösterreich derartige Betrugsfälle aufgedeckt. Anlass genug für den damaligen Verkehrsminister Norbert Hofer, rasch gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Neben einem Eintrag ins Führerscheinregister gilt seither auch eine lange Prüfungssperre für Betrüger. Erst nach einer Frist von über neun Monaten darf die Prüfung nachgeholt werden.

Diese Regelung findet Landesrat Günther Steinkellner völlig richtig: „Ein Führerschein ist kein Recht, sondern ein Beleg dafür, dass man sich mit den geltenden Verkehrsregeln befasst und diese verstanden hat. Nur wer das ohne Trickserei unter Beweis stellt, hat gezeigt, dass er sich sicher im Verkehr verhalten kann und das Privileg einer Lenkberechtigung verdient hat.“

Faulheit, mangelnde Motivation, Respektlosigkeit gegenüber dem Prüfungsmodus und potentielle Sprachprobleme können kein Grund sein, es den Führerscheinanwärtern im Gastland besonders leicht zu machen. Die Überlegungen seitens des Klimaministeriums, eine Wiedereinführung des Führerscheins in türkischer Sprache zu forcieren, hält Steinkellner deshalb für absurd und stellt fest: „Eine Wiedereinführung der Führerscheinprüfung in beispielsweise türkischer Sprache wäre eine Kapitulationserklärung der Integrationspolitik. Menschen, die nach Österreich zugewandert sind oder hier geboren werden, müssen die Amtssprache Deutsch beherrschen beziehungsweise als Zeichen der Integrationswilligkeit diese erlenen. Eine Führerscheinprüfung auf Syrisch, Arabisch oder Afghanisch anzubieten, würde den Zielen der Integration, klar widersprechen. Derartige Manipulationsversuche sind keine Kavaliersdelikte und dürfen keinesfalls als Argumentationsgrundlage für Führerscheinprüfungen in unterschiedlichen Landessprachen herangezogen werden.“

Die in der Verfassung geltenden Minderheitenrechte gilt es dagegen zu wahren. Den slowenischen und kroatischen Minderheiten muss weiterhin das im Staatsvertrag von 1955 verbriefte Recht auf Verwendung ihrer Sprache zusätzlich zu Deutsch als Amtssprache zustehen. Deswegen gibt es die Führerscheinprüfungen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch und Slowenisch. Den Plänen von Bundesministerin Gewessler die Führerscheinprüfungen wieder in türkischer Sprache anzubieten, erteilt Steinkellner damit eine unmissverständliche Absage.