Einstimmige Lösung bei widmungswidrigen Baufehlern

Landtag beschließt Raum- und Bauordnungspaket zur Widmungsergänzung bei Baufehlern: Keine Generalamnestie für Schwarzbauten, aber Möglichkeit zum Erhalt von Wohnraum auch bei Abweichungen ins Grünland“

Der OÖ. Landtag hat nunmehr einstimmig eine Lösung bei widmungswidrigen Baufehlern durch eine nachträgliche Widmungsergänzung beschlossen. Im OÖ. Raumordnungs- und Bauordnungspaket gibt den betroffenen Eigentümern nun die Möglichkeit, durch empfindliche Ausgleichszahlungen bestehenden Wohnraum zu erhalten und Existenzen zu sichern. „Das einstimmige Votum des Oö. Landtags bestätigt ganz klar unseren Weg, keine Generalsamnestie für ‚Schwarzbauten‘ einzuführen, sondern eine Lösung mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein umzusetzen“, unterstreichen Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und Landesrat Markus Achleitner. Die beschlossene Regelung sieht klare Voraussetzungen für eine Lösung durch eine nachträgliche Widmungsergänzung vor: So sind etwa gänzliche „Grünlandbauten“, Bauten ohne ursprünglichen Baukonsens, also „Schwarzbauten“ im klassischen Sinn, oder auch Gebäude, die nicht dem Wohn- oder dem gewerblichen Geschäftszweck dienen, wie zum Beispiel Gartenhütten oder Swimmingpools, grundsätzlich nicht von dieser Ergänzung im Oö. Raumordnungsgesetz und in der Oö. Bauordnung umfasst.

„Es handelt sich hier um eine Lösung, die jeden einzelnen Fall unter die Lupe nimmt. Zugleich zielt die Regelung nicht auf ‚klassische‘ Schwarzbauten ab und es sind auch nur Bauten umfasst, die für die Betroffenen zum Wohnen oder zum Betreiben ihres Gewerbes unerlässlich sind. Mir ist wichtig, dass Familien nicht plötzlich auf der Straße stehen oder Unternehmen schließen müssen, weil es keine andere Option als den Abriss gibt“, erklärt Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner. „Durch die Einführung des §40a in der Oberösterreichischen Bauordnung haben wir bereits im Frühjahr dieses Jahres dafür gesorgt, dass solche Fälle künftig vermieden werden. Denn dieser verpflichtet den Bauführer, eine Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vorzulegen. Ich sehe meine Aufgabe darin, Wohnraum zu schaffen, nicht diesen abzureißen“, stellt LH-Stv. Haimbuchner fest. Und LR Achleitner ergänzt, wonach es von Anfang an nicht Ziel war, eine Generalamnestie für Schwarzbauten zu schaffen.

Nunmehr gäbe es eine rechtskonforme und vernünftige Lösung. Ziel sei keine Generalamnestie für Schwarzbauten gewesen. Es hätte jeder Vernunft widersprochen, wenn jahrelang bestehende Einfamilienhäuser oder Geschäftsbauten abgerissen werden müssten, nur um dann ein paar Meter weiter wieder neu errichtet zu werden. Die nunmehrige Ergänzung im Raumordnungsgesetz sei eine sinnvolle Lösung, so Haimbuchner und Achleitner.