Equal Pay Day: Teilzeit verschärft Lohnschere massiv

Am 14. Februar war in Österreich in diesem Jahr der Equal Pay Day. Bis zu diesem Tag arbeiteten Frauen mit Vollzeitjob statistisch gesehen gratis. Männer verdienen nach wie vor um 12,4 Prozent mehr. Berücksichtigt man die Teilzeitjobs, so ist der statistische Einkommensunterschied mit 35 Prozent mehr als eklatant. „Von einer Lohngerechtigkeit sind wir noch weit entfernt. Mangelnde Kinderbetreuung, Pflegepflichten und Niedriglohnberufe sind Grund für eklatant geöffnete Einkommensschere in Österreich“, so die beiden freiheitlichen Frauensprecherinnen, NAbg. Rosa Ecker, MBA und Zweite Landtagspräsidentin, Sabine Binder.

Aus Sicht der beiden FP-Politikerinnen gäbe es dafür zahlreiche Gründe: Neben der vielen Niedriglohnberufe seien auch die Entscheidung, Kinder zu bekommen aber auch die vorrangig weibliche häusliche Pflege von Angehörigen ausschlaggebend. „Care-Arbeit wird aber nach wie vor nicht entsprechend entlohnt und pensionsrechtlich berücksichtigt. In Folge ergibt sich dann der Gender Pensions Gap, also die massive Pensionslücke“, so die klare freiheitliche Forderung von Ecker und Binder. Die Kluft zwischen den Einkommen von Männern und Frauen müsse endlich angegangen werden. „Frauen in Österreich werden durch die Untätigkeit der Bundesregierung trotz Fleiß und Bemühungen in Armut, vor allem aber in die Abhängigkeit vom Partner und von staatlichen Almosen gedrängt.“

Alarmierend ist für Ecker der Umstand, dass auch das Angebot an Vollzeitstellen seit dem Jahr 2021 zurückgehe. Die Zunahme an Teilzeitarbeitsstellen sei auch eine typische (weibliche) Armutsfalle. „Viele Frauen haben auf Grund mangelnder Kinderbetreuung gar keine Wahl und müssen so lange in der Teilzeitarmutsfalle bleiben, bis die Kinder so selbstständig sind, bis ein Aufstocken der Arbeitszeit dann überhaupt möglich ist. Teilzeitarbeitende Frauen schlittern in Folge in die Pensionsarmut. Ein erster Ansatz wäre durchaus, endlich die Löhne und Gehälter in den Niedriglohnberufen und die Lehrlingsentschädigungen anzuheben und wir bleiben dabei: Wer Betreuungs- und Pflegearbeit leistet, muss dahingehend dann auch einen entsprechenden Pensionsanspruch daraus erhalten. Mutter-Sein darf auch nicht länger zu einer finanziellen Bestrafung durch die Hintertür führen“, bekräftigte Ecker.