Erneuter Trickbetrug bei Führerscheinprüfung

In einer Linzer Fahrschule wurde erneut ein Trickbetrug entlarvt. Ein Tschetschene wollte mit Hilfe von Spionage-Geräten – konkret eine Mini-Kamera im Knopfloch und Hörgerät im Ohr – sich seinen Führerschein erschummeln. Zur Erinnerung: Bereit 2018 wurden in Oberösterreich derartige Betrugsfälle aufgedeckt, damals wurde ein Prüfling im Bezirk Braunau auf frischer Tat ertappt. Die Schwindelmethode hat System und ist keine Seltenheit. Immer wieder werden Betrüger beim Schummeln erwischt. Hinweise auf ein österreichweit agierendes Netzwerk, welches sich auf syrische und afghanische Klienten spezialisiert, häufen sich. Die schlechten Deutschkenntnisse gelten oftmals als Begründung für den Schummel-Versuch.

 Konkret fiel der 21-jährige Tschetschene beim theoretischen Teil der Prüfung auf. Er verhielt sich laut Beobachtungen des Aufsichtsorgans untypisch, brauchte überaus lange für die Antworten. Im Zuge der Kontrolle des Prüflings wurde ein Betrugsversuch mithilfe von Spionageausrüstung festgestellt. Dabei werdenden Minikameras in Hemdknöpfen verbaut. Die Prüfungsteilnehmer nutzen weiteres Equipment wie Handys zur Bildübertragung genauso wie mobile WLAN-Router und Powerbanks. Die Hightech-Geräte werden teilweise mit Klebestreifen an den Körpern der Prüflinge geklebt oder in der Bekleidung verbaut. Durch In-Ohr-Kopfhörer werden die richtigen Antworten von Mittelsmännern ins Ohr geflüstert. Als die Minikamera beim Prüfling entdeckt wurde kam es zu einer Rangelei, bei der die Kamera zu Boden flog. Der ertappte Schwindler zerstörte diese anschließend, indem er mit den Schuhen darauf trat. Der Prüfling konnte erst durch die Einmischung des Fahrlehrers besänftigt werden. Er wurde in weiterer Folge wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt.

Infrastrukturlandesrat Mag. Günther Steinkellner hält fest: „Integration beginnt mit dem Erlernen der Sprache, ist elementarer Schlüssel und keine Einbahnstraße.“ Es gelte der Grundsatz Fördern und Fordern. Wer die Integrationsforderung erfüllen will, hat zum Erlernen unserer Sprache unterschiedliche Fördermöglichkeiten. In Folge sei es dann auch möglich, eine Fahrprüfung zu absolvieren. „Ein Führerschein ist aber mit Sicherheit kein Recht, sondern Beleg dafür, dass man sich mit den geltenden Verkehrsregeln befasst und diese verstanden hat. Nur wer die theoretische Prüfung ohne Trickserei bewältigt, hat gezeigt, dass er sich sicher im Verkehr verhalten kann und das Privileg einer Lenkberechtigung verdient hat.“