EuGH fällt Kopftuch-Entscheid: „Arbeitgeber Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen“

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag ein wegweisendes Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gefällt. In der Sache C-148/22 Commune d’Ans haben die Höchstrichter entschieden, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten ausnahmslos verbieten kann, bei der Arbeit ein religiöses Kopftuch zu tragen.  Damit bestätigte der EuGH seine langjährige Rechtsauffassung, dass dies gelte, egal, ob man Kundenkontakt habe oder nur Innendienst versehe.

Dr. Manfred Haimbuchner, oberösterreichischer Landeshauptmann-Stellvertreter und FPÖ-Landeschef, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Oberösterreich ist ein zutiefst christlich geprägtes Land und unsere Bevölkerung identifiziert sich sehr stark mit unseren christlichen Traditionen. Deshalb bin ich der Auffassung, dass das Land auch den gesellschaftlichen Beitrag der christlichen Kirchen als Teil unserer kulturhistorischen Identität weiter fördern sollte. In einem säkularen Staat ist Religiosität jedoch als Privatsache anzusehen. Anders ausgedrückt: wo immer der Staat als Arbeitgeber auftritt, sollte von der nun geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, das offene Tragen von Kopftüchern zu verbieten“, so Haimbuchner.

Man werde ein entsprechendes Verbot jedenfalls auch für das Land Oberösterreich juristisch prüfen, versichert Manfred Haimbuchner. Privaten Unternehmen könne und wolle er diesbezüglich keine Vorschriften machen, betont der Landeshauptmann-Stellvertreter. Haimbuchner weist jedoch auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung des Unternehmertums für den sozialen Frieden im Land hin und regt an, das wegweisende EuGH-Urteil auch in der Privatwirtschaft flächendeckend umzusetzen.