FP-Gruber & Raml: Realitätsnahe Reform des Jugendstrafrechts angesichts steigender Jugendkriminalität Gebot der Stunde

FPÖ fordert Diskussionsprozess ohne Scheuklappen und Denkverbote: Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze soll bei gleichzeitiger Verstärkung der Präventionsarbeit geprüft werden 

„Der traurigen Tatsache, dass die Kriminalität von Jugendlichen ein immer besorgniserregenderes Ausmaß annimmt, muss sowohl gesellschaftlich als auch politisch mehr Beachtung geschenkt werden“, machen FPÖ-Sicherheitssprecher, Landesparteisekretär LAbg. Michael Gruber und der Linzer Sicherheits-Stadtrat Dr. Michael Raml auf eine vor allem im urbanen Raum wachsende Problematik aufmerksam. 

„Dass die Jugendkriminalität in den Corona-Jahren stagnierte, ist lediglich eine situationsbedingte Ausnahme und somit statistisch nicht aussagekräftig“,  erklärt StR Raml und erinnert an die Entwicklung vor Corona: „Die Zahl der Körperverletzungen in Linz, begangen durch Kinder und Jugendliche, stieg von 2017 bis 2019 um unglaubliche 121% an. Diebstähle durch die junge Bevölkerungsgruppe stiegen im selben Zeitraum um 111% auf insgesamt 534 Delikte. Die Anzahl der begangenen Raube hat sich von 2018 auf 2019 fast verdreifacht, von 2017 auf 2019 sogar mehr als verfünffacht!“

„Es ist anzunehmen, dass die Jugendkriminalität durch das Ende der Verkehrsbeschränkungen wieder zunehmen wird. Dieser bedenklichen Entwicklung muss vor allem von politischer Seite entgegengewirkt werden. Dazu sind alle relevanten Einrichtungen aufgefordert“, betont LAbg. Gruber, dass neben gezielter Präventionsarbeit auch eine Erweiterung des Strafrechts zu prüfen sei. „Eine Herabsetzung der Deliktsfähigkeit scheint in vielen Fällen geboten. Denn derzeit sind selbst brutale Straftaten vor Vollendung des 14. Lebensjahres in der Regel straflos. Clans und Banden machen sich das vermehrt zunutze.“

Auch StR Raml sind die starren Grenzen der Strafmündigkeit mit aktuell vierzehn Jahren ein Dorn im Auge und schlägt eine partielle Strafmündigkeit vor: „Das Strafrecht sieht bereits jetzt Mechanismen vor, etwa trotz Volljährigkeit die Deliktsfähigkeit einzuschränken oder gar auszuschließen. Dies könnte auch umgekehrt gelten. Wenn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von Experten festgestellt wird, dass ein jüngerer Täter im Rahmen seiner tatsächlichen Einsichtsfähigkeit die nötige Reife besitzt, um sein Handeln nachzuvollziehen, sollte in Einzelfällen eine Strafe ermöglicht werden. Immerhin wissen manche unmündigen Straftäter ganz genau, was sie tun und genießen wortwörtlich ihre Straffreiheit.“

„Es ist zu betonen, dass es keinesfalls darum geht, Zwölf- oder Dreizehnjährige generell zu kriminalisieren. Vielmehr verlangen wir von der Bundesregierung, angesichts der fortschreitenden Entwicklung einen realistischen Zugang zu wählen, bei dem insbesondere das öffentliche Interesse an allgemeiner Sicherheit ausreichend Berücksichtigung findet“, fordern LAbg. Gruber und StR Raml abschließend einen Diskussionsprozess ohne Scheuklappen und Denkverbote.