FP-Haimbuchner begrüßt Austrittsdiskussion aus Europäischer Menschenrechtskonvention

Entscheidungspraxis des EGMR und Tatenlosigkeit der EU sind Hauptquell des Migrationsversagens – Schaffung eines neuen gesetzlichen Rahmenwerks andenken

„Das Vereinigte Königreich führt derzeit eine notwendige Debatte um die Tragfähigkeit und die Zukunft des Asylwesens, die ich mir auch hierzulande wünschen würde. Das europäische Asylwesen findet seit Jahren unter Missachtung von geltenden EU-Verordnungen wie Dublin-III und damit im Zustand eines fortgesetzten Rechtsbruchs statt. Diese Rechtsunsicherheit untergräbt nicht nur das Vertrauen der Bürger in die europäische Zusammenarbeit, sondern auch in die Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen. Ich erachte einen Systemneustart in Sachen Asyl & Migration sowohl für die Zukunft unseres Landes und als auch für die unseres Kontinents für so elementar wichtig, dass die europäischen Staaten inner- und außerhalb der EU dabei alle Hindernisse aus dem Weg räumen müssen, die sich in dieser Frage auftun. Ich begrüße daher die Initiative von UK-Premierminister Rishi Sunak, der die Notwendigkeit eines Austritts seines Landes aus der Europäischen Menschenrechtskonvention laut andenkt“, fasst der stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ, Dr. Manfred Haimbuchner, sein Anliegen zusammen.

Der oö. Landeshauptmann-Stellvertreter weiter: „Wenn wir über das Thema Menschenrechte sprechen, müssen wir wegkommen von der einseitigen Betrachtung der Grundrechte von Straftätern und verstärkt die Menschen- und Grundrechte der europäischen Bürger in den Blick nehmen. Verhinderte Abschiebungen von Schwerstkriminellen, unkontrollierte Massenmigration und die daraus resultierenden Straftaten stellen in der Folge eine Verletzung des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit und des Eigentums der Kriminalitätsopfer und damit eine Verletzung von grundlegenden Rechten aller Menschen dar.“

Der Staat sei verpflichtet, jedermann vor Eingriffen in die persönliche Freiheit sowie vor schwersten Straftaten wie Körperverletzungen, Vergewaltigungen und dergleichen zu schützen. Wenn bestehende Regelwerke dieser Aufgabe im Wege stünden, müsse man ein neues gesetzliches Rahmenwerk für die Verankerung von Menschenrechten schaffen, das der staatlichen Verpflichtung zum Schutz der Bürger Rechnung trägt. Ferner „muss bei Abschiebungen eine Priorisierung der Sicherheit und der Rechte von unbescholtenen Einheimischen vor denen der ausländischen Strafttäter möglich sein“, so der FPÖ-Vize wörtlich.

Entscheidungspraxis des EGMR hinterfragen

Haimbuchner weiter: „Es ist mir in diesem Zusammenhang auch wichtig, zu betonen, dass die Europäische Menschrechtskonvention nicht die alleinige Quelle der Probleme auf dem Weg zu einer vernunftorientierten Asyl- und Abschiebepolitik ist, sondern deren Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine gewichtige Rolle spielt.“ Die Rechtsprechung des EGMR habe in den vergangenen Jahrzehnten großen Einfluss auf das Migrations-, Asyl- und Fremdenrecht und die dazugehörige Politik gehabt. Dabei hätten sich „der eigentliche Konventionstext und die Lesart der Richterschaft doch zum Teil erheblich voneinander entfernt“, so der Jurist Haimbuchner. Insbesondere der Umgang mit ausländischen Straftätern sei in der gelebten Entscheidungspraxis des EGMR „zumindest bemerkenswert“ und „nicht im Sinne der gedanklichen Väter der Menschenrechtskonvention.“

Abschließend wendet sich der stv. Bundesparteiobmann an die Bundesregierung: „Die Abweisung von Migranten an europäischen Binnengrenzen aus Gründen der nationalen Sicherheit ist nicht fertig ausjudiziert und ich stehe auf dem Standpunkt, dass Österreich hier Fakten schaffen sollte, die man dann gerne auf dem europäischen Rechtsweg klären kann. Dann wird sich zeigen, ob wir als Land mit berechtigten Sicherheitsinteressen eine Zukunft im Rechtsrahmen der europäischen Menschenrechtskonvention haben. Ein Austritt ist für mich nicht das primäre Ziel, aber ich nehme es als Akt der Selbstverteidigung in Kauf, wenn ich zwischen der Sicherheit für die österreichische Bevölkerung und einer Konvention wählen muss.“