FPÖ fordert Neuaufstellung der Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist seit über 75 Jahren ein grundlegender Schutzrahmen für Bürgerrechte in Europa. In jüngster Zeit mehren sich jedoch Stimmen, die kritisieren, dass die richterliche Auslegung der Konvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weit über den ursprünglichen Wortlaut und die Intention der Verfasser hinausgehe. Kritiker sehen darin vor allem eine Einschränkung staatlicher Souveränität und Befugnisse – etwa im Bereich der Migration, Asylpolitik und der Durchsetzung staatlicher Rechtsordnungen. Vor diesem Hintergrund fordert die FPÖ Oberösterreich nun eine umfassende Neuaufstellung der EMRK, um sie an die aktuellen sicherheits- und migrationspolitischen Herausforderungen anzupassen. Auch andere Staaten haben zuletzt über eine Anpassung der Interpretation der Konvention diskutiert, insbesondere in Bezug auf Migration und Abschiebungen. Vertreter einiger europäischer Regierungen hatten jüngst gefordert, die Anwendung der EMRK in bestimmten Asyl- und Rückführungsfragen zu überdenken, um nationale Regelungen nicht durch internationale Rechtsprechung aushebeln zu lassen.

„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat sich in den vergangenen Jahren weit vom ursprünglichen Konventionstext entfernt. Wir haben es längst mit einem eigenen Richterrecht zu tun, das in dieser Form auch nicht mehr reformierbar ist“, erklärt der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, Dr. Manfred Haimbuchner. Haimbuchner argumentiert, dass die Konvention heute anders angewendet werde als ursprünglich intendiert und dadurch staatliche Handlungsfreiräume eingeschränkt würden.  Aus Sicht des FPÖ-Landesparteiobmannes sei eine Anpassung nötig, da die Konvention im Kontext der heutigen Herausforderungen modernisiert werden müsse, „um Staaten mehr Handlungsspielraum zu geben.“

Haimbuchner betont, dass universelle Menschenrechte grundsätzlich ein wichtiges Ziel seien, diese aber „mit Sinn und Verstand“ angegangen werden müssten. Eine Konvention, die – so Haimbuchner wörtlich – „theoretisch 20 bis 30 Prozent der Weltbevölkerung in Österreich ein Recht auf Asyl einräumt, geht an der Realität vorbei.“ Er sieht die Menschenrechtskonvention aktuell als nicht mehr zeitgemäß und fordert eine Neuaufstellung, die die nationalen Interessen und den Schutz der eigenen Bevölkerung stärker berücksichtigt.  Die Forderung der FPÖ lautet daher klar: Die bestehenden menschenrechtlichen Schutzmechanismen müssen überprüft und in einer Weise neu definiert werden, die sowohl die ursprüngliche Zielsetzung wahrt als auch den Erfordernissen der Gegenwart gerecht wird – mit besonderem Augenmerk auf Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und nationale Souveränität.