FPÖ-Gruber: „Einzelfälle“ mit strafunmündigen Jugendlichen häufen sich

SPÖ-Lindner setzt im Jugendschutz falsche Priorität – „Wir brauchen eine Änderung der Strafmündigkeit, keine Ausweitung der Ausgehzeiten“ 

Für den Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber häufen sich die „Einzelfälle mit strafunmündigen Jugendlichen. Erneut waren Jugendliche am Wochenende mit einem gestohlenen Auto unterwegs und der 13-Jährige Haupttäter ist laut Medienberichten wegen ähnlicher Delikte bereits amtsbekannt, aber strafunmündig. Statt über eine Erweiterung der Ausgehzeiten im Jugendschutz zu diskutieren und debattieren, sollten wir endlich über die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze bei gleichzeitiger Verstärkung der Präventionsarbeit reden.“ ****

Konkret erneuert Gruber die freiheitliche Forderung nach einer realitätsnahen Reform des Jugendstrafrechts, eine Herabsetzung der Deliktfähigkeit sei in vielen Fällen geboten. „Derzeit sind selbst brutale Straftaten vor Vollendung des 14. Lebensjahres in der Regel straflos. Clans und Banden machen sich das vermehrt zunutze.“ Die starren Grenzen der Strafmündigkeit mit aktuell vierzehn Jahren sollten in einer partiellen Strafmündigkeit münden. „Bereits jetzt sieht das Strafrecht Mechanismen vor, etwa trotz Volljährigkeit die Deliktsfähigkeit einzuschränken oder gar auszuschließen“, kann sich der FP-Landesparteisekretär vorstellen, dass dies auch umgekehrt gelten sollte. „Stellt ein Experte im Rahmen eines Ermittlungsverfahren fest, dass ein jüngerer Täter im Rahmen seiner tatsächlichen Einsichtsfähigkeit die nötige Reife besitzt, um sein Handeln nachzuvollziehen, sollte in Einzelfällen eine Strafe möglich sein“. Manche der unmündigen Straftäter wisse ganz genau, was sie tun und reizen mit ihrem Tun und Handeln ihre Straffreiheit aus. (schluss) bt