FPÖ-Gruber: Geistig abnorme Rechtsbrecher nicht ohne Kontrolle entlassen

Novelle des Massnahmenvollzugs stellt Gefahr für Öffentlichkeit dar 

FPÖ-Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher LAbg. Michael Gruber kritisierte heute die Auswirkungen des neuen Gesetzes zum Massnahmenvollzug: „Eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher soll künftig erst bei Taten erfolgen, deren Strafdrohung drei Jahre – und nicht wie bislang ein Jahr – beträgt. Die Novelle führt dazu, dass nun ab September psychisch kranke Rechtsbrecher aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, da sie nach dem neuen Gesetz überhaupt nicht untergebracht worden wären. Auflagen, Probezeiten oder irgendwelche Kontrollen sind nicht vorgesehen. Das stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“, so Gruber. ****

„Die Entlassenen sollen sich vielmehr selbstständig um ihre Versorgung und Medikation kümmern und Experten fürchten zudem einen Anstieg der Rückfallquote. Das Gesetz muss daher dringend novelliert werden, um entsprechende Sicherungsmechanismen, wie etwa Kontrollen und Auflagen einzubringen. Was passieren kann, wenn man psychisch kranke Personen vorzeitig unkontrolliert entlässt, zeigt ein furchtbarer Kindermord in Frankreich, der gestern medial bekannt wurde. Ein 15-jähriger Sexualstraftäter wurde vorzeitig aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und ermordete zwei Wochen später ein 5-jähriges Mädchen und steckte den Leichnam in einen Müllbeutel“, so Gruber abschließend.