FPÖ-Gruber: Realitätsnahe Reform des Jugendstrafrechts angesichts steigender Jugendkriminalität Gebot der Stunde

FPÖ fordert Diskussionsprozess ohne Scheuklappen und Denkverbote: Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze soll bei gleichzeitiger Verstärkung der Präventionsarbeit geprüft werden 

Vor dem Hintergrund, dass im Bezirk Kirchdorf ein 16-Jähriger vier Tage nach der Entlassung aus der U-Haft mit Freunden erneut auf Diebestour ging, sowie der Volksgruppen-Konflikt zwischen Syrern, Russen, Nordmazedoniern und Tschetschenen in Linz, wo der jüngste 11 Jahre alt war und der gestrige zweite Prozess gegen einen der Halloween-Randalierer sowie der Prozess heute in Wels gegen einen 18-Jährigen nach einem brutalen Raub, wo der Mittäter auf Grund des Alters noch nicht belangt werden kann,  forderte der Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher, LAbg. Michael Gruber erneut „eine realitätsnahe Reform des Jugendstrafrechts. Wir müssen ohne Scheuklappen und Denkverbote darüber diskutieren, dass es zu einer Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze bei gleichzeitiger Verstärkung der Präventionsarbeit kommt.“ Die aktuellen Beispiele würden auch zeigen, dass die Jugendkriminalität längst nicht mehr auf den urbanen Raum beschränkt sei. Die Bundesregierung sei gefordert, angesichts der Entwicklung einen realistischen Zugang zu wählen. „Wir wollen nicht generell Zwölf- oder Dreizehnjährige kriminalisieren, aber die allgemeine Sicherheit der Bevölkerung muss berücksichtigt werden.“ **** 

„Neben gezielter Präventionsarbeit ist auch eine Erweiterung des Strafrechts zu prüfen“, sieht Gruber in vielen Fällen eine Herabsetzung der Deliktsfällen geboten. Denn derzeit sind selbst brutale Straftaten vor Vollendung des 14. Lebensjahres in der Regel straflos. Clans und Banden machen sich das vermehrt zunutze.“ Die starren Grenzen der Strafmündigkeit mit aktuell vierzehn Jahren sollten in einer partiellen Strafmündigkeit münden. „Bereits jetzt sieht das Strafrecht Mechanismen vor, etwa trotz Volljährigkeit die Deliktsfähigkeit einzuschränken oder gar auszuschließen“, kann sich der FP-Landesparteisekretär vorstellen, dass dies auch umgekehrt gelten sollte. „Stellt ein Experte im Rahmen eines Ermittlungsverfahren fest, dass ein jüngerer Täter im Rahmen seiner tatsächlichen Einsichtsfähigkeit die nötige Reife besitzt, um sein Handeln nachzuvollziehen, sollte in Einzelfällen eine Strafe möglich sein“. Manche der unmündigen Straftäter wisse ganz genau, was sie tun und reizen mit ihrem Tun und Handeln ihre Straffreiheit aus. (schluss) bt