FPÖ-Gruber und Graf: EU will mit „EU-Farm-to-Fork“ Bürgern Insekten auftischen

Hausgrillen und Algen-Extrakte sollen in Back- und Teigwaren sowie Teilfertigprodukte beigemischt werden  – Liste von betroffenen Lebensmittel =

Der Landesparteisekretär der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber und der Landesobmann der Freiheitlichen Bauernschaft (FB), LAbg. Ing. Franz Graf zeigten heute auf, „dass die EU zum neuen Jahr 2023 erneut die Genehmigung erteilt hat, dass Insekten – also Mehlwürmer, Heuschrecken und Grillen – in Back- und Teigwaren, aber auch in andere Teilfertigprodukte ab 24. Jänner beigemischt werden dürfen. Dabei ist jedoch nicht klar, ob und welche Krankheitserreger, wie Salmonellen oder Fäkalkeime, übertragen werden können. Auch kann nicht gesagt werden, wie kritisch etwa giftige Schwermetalle sind, welche in den Insekten angereichert werden könnten. Ebenso unklar ist, ob und in welchem Ausmaß Krebstier-Allergiker auf die Beimengung von Insekten reagieren.“ *****

Es werde laut Experten schwierig, Allergien durch essbare Insekten zu vermeiden, da sie ähnliche Proteine wie Krebstiere enthalten, zeigen die beiden freiheitlichen Politiker auf, dass beispielweise der Darm der Insekten vor der Verarbeitung nicht entfernt werde und von Bedeutung sei, welches Futter die Tiere erhalten. „Was man den Tieren somit füttert, werden wir demnach in der einen oder anderen Form am Teller haben“, so Graf.

„Auch wenn vermutlich die EFSA (European Food Safety Authority) verlangen wird, dass auf den Verpackungen entsprechende Hinweise – wie bereits bei Erdnüssen, Eiern und anderen Allergie-Auslösern in Lebensmitteln – angebracht werden, so ist es für die Konsumenten nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass sie Insekten verspeisen. Die EU-Kommission ist zudem der Auffassung, dass keine spezifischen Vorschriften nötig sind. Lediglich bei der Aufzählung der Inhaltsstoffe wird zukünftig der lateinische Name der Hausgrille – ‚Acheta domesticus‘ angegeben“, sprechen sich Gruber und Graf klar dagegen aus, dass den Bürgern Insekten serviert werden. 

In folgenden Produkten könnte laut Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission vom 3. Jänner 2023 demnächst Hausgrillen-Pulver beigemischt werden:

- Mehrkornbrot,

- Mehrkornbrötchen,

- Crackern und Brotstangen,

- Getreideriegeln,

- Trockene Vormischungen für Backwaren,

- Kekse,

- trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse,

- Soßen,

- verarbeitete Kartoffelerzeugnisse,

- Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse,

- Pizza,

- Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver,

- Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen),

- Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver,

- Snacks auf Maismehlbasis,

- Bierähnliche Getränke,

- Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten,

- Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen.

 

(schluss) bt