Fast jeder zweite Asylwerber, der sich als minderjährig ausgibt, schummelt beim Alter – „Wer bereits beim ersten Behördenkontakt falsche Angaben macht, um sich Vorteile zu erschwindeln, betrügt und muss das Recht auf Asyl verlieren“
„Wer als erste Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet bei der Altersangabe täuscht und die Unwahrheit sagt, sich dadurch Sonderschutz und Sonderleistungen auf Steuerzahlerkosten erschwindelt, hat aus unserer Sicht ganz klar sein Recht auf Asyl verwirkt. Wer betrügt, muss abgeschoben werden“. Dies stellte heute der Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber unmissverständlich fest. *****
Laut dem Innenministerium konnten in den ersten sechs Monaten bis Juli bei 47 Prozent der mutmaßlich minderjährigen Asylwerber die Volljährigkeit bewiesen werden. „Somit waren deren Altersangaben vorsätzlich unwahr. Es ist dringend nötig, dass endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass nicht nur jene Asylwerber und Asylberechtigte, die straffällig werden, sondern auch jene, die falsche Angaben machen, umgehend aus Österreich abgeschoben werden“, forderte Gruber mit Nachdruck Innenminister Karner zum Handeln auf.
Zwtl.: „Asylwerber haben immer ein Handy, aber selten einen Pass“
„Asylwerber haben zwar stets ein Handy, aber selten einen Pass dabei. Die Menschen in Österreich haben nicht nur ein Recht auf Sicherheit, sie haben auch ein Recht darauf, dass bei Betrug es die entsprechenden Folgen gibt. Bei Einheimischen ist man oft auch nicht so zimperlich!“, so der freiheitliche Sicherheitssprecher abschließend. (schluss) bt