FPÖ-Gruber zu erneutem Fall von jugendlichem Straftäter: „Wiederholung ist die Mutter der Weisheit“

Jugendstrafrecht neu ist überfällig – Erweiterung Strafrecht prüfen – Öffentliche Interesse an allgemeiner Sicherheit im Vordergrund 

Anlässlich des erneuten Falles von einem 14-Jährigen Straftäters stellte heute der Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber in einer ersten Reaktion fest. „Wiederholung ist die Mutter der Weisheit. Daher bleibe ich bei der klaren Forderung, ohne Scheuklappen und Denkverboten über eine realitätsnahe Reform des Jugendstrafrechts zu diskutieren. Eine etwaige Herabsetzung der Grenze der Strafunmündigkeit muss dabei ebenso Inhalt der Beratungen sein. Wer jetzt noch weiter über eine Lockerung im Jugendschutz nachdenkt, der ist völlig realitätsfremd.“ ****

 

Der aktuelle Fall zeige erneut, dass dieser Bursche auch schon vor seinem 14. Lebensjahr strafrechtlich auffällig war. „Eine Herabsetzung der Deliktsfähigkeit scheint in vielen Fällen geboten. Denn derzeit sind selbst brutale Straftaten vor Vollendung des 14. Lebensjahres in der Regel straflos.“ Es gehe keinesfalls darum, Zwölf- oder Dreizehnjährige generell zu kriminalisieren. Das öffentliche Interesse an allgemeiner Sicherheit müsse im Vordergrund stehen.

 

Es sei vorstellbar, dass man die starren Grenzen der Strafmündigkeit lockert, hin zu einer partiellen Strafmündigkeit. „Wenn es im Strafrecht bereits jetzt möglich ist, dass trotz Volljährigkeit die Deliktsfähigkeit eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, dann muss das auch in die andere Richtung anwendbar sein“, erneuerte Gruber abschließend, dass in Einzelfällen eine Strafe ermöglicht werden sollte. Dazu sollten Experten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens erörtern, ob ein jüngerer Täter im Rahmen seiner tatsächlichen Einsichtsfähigkeit die nötige Reife besitzt, um sein Handeln nachzuvollziehen. Manche unmündige Straftäter wissen ganz genau, was sie tun und genießen sozusagen ihre Straffreiheit.“ (schluss) bt